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1 (1860) A - F : enthaltend zuverlässige und urkundliche Nachrichten über 9898 Adels-Geschlechter
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Wissenschaftlicher Vorbcricht.

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9) Eine Sammlung von Abschristen aller von den Fürsten zu Schwarzburg ertheilten Diplome.

19) Ein Verzeichnis; aller Standeserhöhnngen, welche von den Kurfürsten von Bayern 1651 1726 ertheiltoder anerkannt wurden.

11) Eine Abschrift der ständischen Matrikeln und beziehungsweise genealogische Nachweise über die darin auf-genommenen lebenden und abgestorbenen Geschlechter in den österreichischen Provinzen: Krain, Görz,Gradiska, Kärnten, Steier und Tirol.

12) Eine Genealogie des gesammten tiroler Adels von Hrn. v. Mayerhofen.

13) Eine Sammlung von Rebmannüber alle in Deutschland und damit verbundenen Ländern geblühetc undnoch blühende gräfliche, freiherrliche, ritterliche und adliche Familien nach ihrem Ursprung, Alter, Lands-mannschaft, Stifts- und Turniermäßigkeit, Standeserhöhung, Verwandtschaft und Wappen in alphabetischerOrdnung".

14) Eine Sammlung über den erloschenen nassau'schen Adel.

15) Eine Sammlung von Originalwappenbüchern über Geschlechter der Schweiz, Tirol, Franken, Nie-derrhein, England, Holland, Bayern, Württemberg, Schottland, Frankreich, Lom-bardei, Galizien und eine Kopie desgoldnen Buches" von Venedig.

Die geschehene Benüzung dieser Quellen für unser Werk wurde in den Zitaten mit sD. S.) angedeutet, diedrei unter 7, 19, 12 und 14 angeführten Werke sind als: HR. T. A. R.), als (Dekretenbuch), als (V .Mayer-hofen, Mss.) und als (Rebmann, Mspt.) zitirt. Außerdem ist manchmal auch die Benüzung eines Originaldiplomsoder einer offiziellen Abschrist mit (ex dipl.) oder (ex dipl. eopia) nachgewiesen. Die übrigen Zitate von ge-druckten Werken sind dem Genealogen leicht erklärlich, wir bemerken nur, daß wir alle Artikel, welche v. Hellbachin seinem Adelslexikon, ob richtig oder unrichtig, aufgeführt hat, mit (v. H.) angedeutet haben.

Es erübrigt uns noch, einige, von den Genealogen bisher wenig oder gar nicht benüzte vorzüglicheregedruckte Quellenwerke, deren Schäze wir mehr oder minder auszubeuten Gelegenheit hatten, zu bezeichnen.Wir nennen:

1) Die Regesta Jmperii, die Regesten Ludwig des Bayers uud die wittelsbackstschen Regesten vonJohann Friedrich Böhmer (Frankfurt und Stuttgart 1839 1854), dem Altmeister deutscher Ge-schichtsforschung. Diese Werke enthalten eine zahlreiche Menge für die Geschichte deutscher Familien werth-voller kritischer Notizen bis zum Tode Ludwig's IV.

2) Das Urkundenbuch des historischen Vereins für Niedersachsen. I. Hildesheim'sche Ur-kunden, Hannover 1846, bearbeitet von E. Volger, mit Register von Julius Grote zu Schauen.Diese Abtheilnng ist zwar die am wenigsten umfangreiche, aber durch das Register und die kritischenAnmerkungen für unseren Zweck branchbarer als der II. und III. Band desselben Werkes (Hannover 1852und 1855), welche eine Menge Urkunden des ehemaligen Klosters Walkenried bis zum Jahre 1499enthalten, aber ohne Register sind. Außerdem haben diese beiden Bände noch den Nachtheil, daßkein Siegel beschrieben ist ein Umstand, dessen Mißlichkeit jedem Forscher in genealogicis vonselbst einleuchtet/ denn wenn auch die Siegel- oder Wappenbilder nur bei gleichnamigen Geschlechternallein entscheidend nothwendig gekannt werden müssen, so wird doch in tausend andern Fällen dieKenntniß der betreffenden Siegel einen entschiedenen Vorschub geben und die Vollständigkeit ungemein befördern.