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mußten wir mit ihnen in den Jahren 1876 bis 78 bei den Verhand-lungen im Ausschuß der Studeutenschaft oft gemeinsam raten und thaten(sie hatten damals einen sehr tüchtigen Ersten, Eickhoff), und so bildetesich bis zum Ende der 7ver ein etwas freundlicheres Verhältnis. Es bliebaber immer so reserviert, daß jeder Schritt zusammen von Fall zu Fallerledigt wurde. Auch thaten wir sie Sommcrsemester 1879 wegen fort-gesetzter Jnkommcntmäßigkcitcn in Verruf. An eine Art Orts-D.E., wiespäter, hat keiner von uns je denken mögen. Der Gegensatz fand viel-mehr auch bei den Waffengängen immer noch seinen lebhaften Ausdruck.
Aber wir waren hierbei nicht befriedigt. Wenn schon, denn schon amliebsten gegen den 8. E.! Mit ihm war oft versucht worden, wiederanzubinden, so im Wintersemester 1875/76 zuerst, dann Wintersemester1876/77. Es waren die zu allen Zeiten vorfallenden Reibereien, die unseine Handhabe boten. Einigemale auch Tätlichkeiten, die, das darf manwohl sagen, in Bonn selten find und meist hüben wie drüben von Aus-wärtigen herausgefordert wurden. Ich gedenke nur einer einzigen nächt-lichen Rauferei auf dem Bahnhofe (Sommersemester 1875), die mit demGeleit des Heidelberger Alemannen Or. Schemann zusammenhing. Da-bei ging es Diez Barfurths neuem Nock, wie dem Vorhang im Tempel:er zerriß in zwei Stücke, von oben an bis unten aus. Also — beisolchen Zusammenstößen setzten wir allemal ein. Zu ernsthaften Verhand-lungen mit dem 8. E. kam es erst Wintersemester 1877/78. Ihr Kernwar, wie immer, der Paragraph über den Unparteiischen. Die Verhält-nisse lagen jetzt ungünstiger als in den 60 er Jahren, wo die Teutoniamit uns und dein 8. E. im Paukverhältnis stand und also den Unpar-teiischen stellen konnte. Der Paragraph wurde jetzt auf unseren Vorschlagso gefaßt, daß die bestimmte Partei ihn erwählen solle. Daß es einMitglied des 8. <ü. sei, ergab sich daraus, daß keine andere Bonner Ver-bindung mit dein 8. E. paukte, oder nußer Verruf stand. Wir erklärtendaher schriftlich und mündlich, daß wir diese praktische Ungleichheit nurhingehen lassen wollten, weil und so lange keine andere Korporation mitdem 8. E. im Paukverhältnis stünde. Es war ein Entgegenkommen, wennauch nur in der Form. Der grundsätzlichen Gleichberechtigung entsprachauch der Paragraph über den Paukarzt. Beide Parteien, Alemannia und8. E., stellten dazu an und bezahlten einen mit Namen genanntenpraktischen Arzt, Stellvertreter oder Nachfolger mußte mit uns vereinbartwerden. Das Paukverhältnis bestand bis ins Sommerseinester 1880,meines Wissens seit langer Zeit und auf lange Zeit das letzte derartigean deutschen Hochschulen. Dabei hat mancher anderen, aber auch sich