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Geschichte der Burschenschaft Alemannia zu Bonn : Festgabe z. Feier des 50-jährigen Stiftungsfestes der Burschenschaft Alemannia
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Das wurde anders, als gegen Ende der 60 er Jahre unsere Zahlimmer mehr zusammenschmolz und in wenigen Semestern von 50 auf12 Aktive herunterging. Wenn die Gegner, um überhaupt Paukcreien zustände zu bringen, uns aufsuchen mußten, so konnte es auffallen, wenngerade der eine oder andere nicht zu finden war. Der Gedanke oder gardas Gerede, er könne absichtlich die Wege meiden, enthielt eine Beleidigungund mußte die Stellung der Burschenschaft schädigen. Jetzt nahm nichtnur der Bursche seinen Leibfuchs mit auf das Trottoir, auch der Paukwartsorgte dafür, daß alle Füchse des Weges zogen.

Zugleich kam aber auch der Kamps um die Form des Paragraphenin Fluß. Wie sollte man den Fuchs, der sich mitzugehen weigerte, über-reden oder zwingen? Er berief sich auf die Statuten und sagte, er seidazu nicht verpflichtet; er konnte weitergehen und behaupten, das Trvttoir-gehen sei statutenmidrig. So lange kein begründeter Verdacht auf Feig-heit vorlag, war das Ehrengericht nicht in der Lage gegen ihn einzu-schreiten. Aber daß sich ein solcher Verdacht regen konnte, war schon un-angenehm genug. Warum sollte man sich ferner den Nachteil gefallenlassen, daß der Gegner wählte, mit wem er losgehen wollte, daß er denSchwächeren aufsuchen und an dem Stärkeren vorbeigehen konnte? Bonallen schlagenden Verbindungen in Bonn verzichtete die Alemannia alleinauf das Ankontrahieren. So fühlte sich auch der Bursche in der Freiheitseiner Bewegungen beengt. Lieber nahm er einmal einen Verweis desEhrengerichts mit, als daß er unbehelligt den entschlüpfen ließ, der seinenschwächeren Freund abgeführt, aber mit ihm selbst anzubinden nicht denBlut hatte. Am schwersten aber empfand er es doch, daß er den Wider-spruch, den er in der Form des Paragraphen und in seiner Anwendungsah, nicht lösen konnte. Denn einen Widerspruch erkannte er darin, daßdas Ehrengerichtoft Contrahagen bestrafen müsse, die nach der persön-lichen Meinung der Ehrenrichter im Interesse des forschen Paukverhält-nisses wünschenswert" gewesen seien (Gracvc, Protokoll 17. 7. 73). DieAngriffe richteten sich daher besonders gegen die Forderung des Paragrapcnleichtsinnige Provokation zu vermeiden". Dieser Satz sollte gestrichen undein anderer an den Schluß gefügt werden, der das Ankontrahieren erlaube.So glaubten die einen die Statuten mit den wirklichen Verhältnissen undBedürfnissen in Einklang zu bringen.

Die anderen aber, die Anhänger der alten Fassung, leugneten, daßdas Ehrengericht sich in Widerspruch mit den Statuten setze oder daß seineStellung erschwert werde. In dem Besuche des Trottoirs mußten auch sienatürlich eine Provokation erkennen. Ob man allein oder haufenweise