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meinten, sie lasse es nur an der Änderung des Namens fehlen, im übrigengehe sie den gleichen Weg wie die Teutonia. Daß letztere zu den Corpsüberging, war für uns sogar eine größere Ueberraschung, als es bei jenerder Fall gewesen wäre. Anfangs der siebziger Jahre war die Frankoniasehr schwach, so wie manche Corps, und zählte mitunter nur drei Aktive,und trotzdem stand damals Farbenverruf, Dimission und Exklusion, Wieder-eintritt und Wiedcraustritt bei ihren Mitgliedern auf der Tagesordnung.Fast schien es, sie würde dasselbe Schicksal erleiden wie die anderen dreiBurschenschaften und auffliegen, aber sie hat sich doch gehalten.
Umgang mit den Mitgliedern dieser Verbindungen war für uns aus-geschlossen, der offizielle Verkehr beschränkte sich, so weit er nicht schriftlichgeführt werden konnte, auf Verhandlungen der Chargierten vor öffentlichenAufzügen, allgemeinen Kommersen und ähnlichen Vorgängen. Daß dieBurschenschaften für sich ohne die übrige Studentenschaft öffentlich aus-traten, war eine Seltenheit. Es geschah z. B. Anfang des Wintersemesters1867/68, als auf unsere Anregung dem neugewählten Rektor Professorv. Sybel ein Fackelzug gebracht wurde, aber auf einen gemeinsamenKommers ließen wir uns dabei nicht ein. Im Übrigen traten wir, solangeein studentisches Verhältnis überhaupt möglich war, in Beziehung zu denanderen nur mit dem Schläger in der Hand.
Bis in den Februar 1867 hatten wir mit den Corps gepaukt. Dakam es nach mehrfachen Streitigkeiten zu einem Bruch mit ihnen aus sehrsonderbarem Anlaß. Im Januar desselben Jahres hob nämlich dieHelvetia den Verruf auf, den sie als D .E.-Burschenschaft hatte aus-sprechen müssen, nachdem kurz vor Abschluß dieses D. E. im Sommer 1865die Märker uns in Verruf gethan und wir fast gleichzeitig infamen Ver-ruf über die Frankonen verhängt hatten. Der D. E. bestand zwar noch,aber um mit uns pauken zu können, hatte die Helvetia aus dem letztenBurschcnbundestage um Befreiung von den besonderen Bestimmungen beiVerrufserklärungen des D. E. nachgesucht und sie erhalten. Als dieAlemannia dann ein Paukverhältnis mit ihr abschloß und hiervon aufGrund des Paukkommcnts dem 8. E. Anzeige machte, stellte dieser unterunglaublich willkürlicher Auslegung des betreffenden Paragraphen dieForderung, das Paukverhältnis mit der Helvetia „sofort abzubrechen,widrigenfalls er seinerseits sich genötigt sehen würde, sein Paukverhältnismit der Alemannia aufzuheben." Da es nicht möglich war auf solche Be-dingung einzugehen, so erklärten wir das Verhältnis mit dem 3. E. für ge-löst (9. 2. 1867). Im Mai desselben Jahres that dann die Marchiaden gleichen Schritt wie die Helvetia. Nachdem sie den Vorwurf der An-