übergehen wollen, sie beide Hütten austreten müssen, jedoch später wiederHütten eintreten dürfein Ferner teilt Franz mit, daß später auch andereVerbindungen diesem O. beigetreten seien, wenn er nicht irre, auch dieFrankonen. Aus den Konventsprotokollen geht nun hervor, daß imSommersemester 1850 eine wesentliche Änderung im E. vorgenommenist (im Protokoll vom 27. Mai wird ein „engerer E." genannt undein Antrag angekündigt, die Abänderungen, die „der neue E." nötigmache, vorzunehmen). In der Folge werden dann auch 5 Deputierte zum7^.. 0. (von der inneren Verbindung aus derselben), und statt der 6 Ehren-richter zum 7^.. E. nur vier (2 Ehrenrichter und 2 Ammünner) gewählt,Veränderungen, die allerdings auf eine Vergrößerung des 7^.. E. und diedadurch bedingte Verringerung der Vertreterzahl der einzelnen Burschen-schaften hindeuten. Insbesondere scheint die Veränderung auch dahingegangen zu sein, daß der 7^. E. nicht mehr aus allen Burschen, sondernnur aus Deputierten der einzelnen Burschenschaften bestand. Da zumVerwaltungsausschuß beim ersten Mal seitens der Alemannia nur 2 Mit-glieder (Knorsch und Franz) gewählt wurden, so muß der Alemannia zu-erst (durchs Los) das Präsidium zugefallen und es wird daher jedenfallsKnorsch der erste Präsident gewesen sein.
Im Januar 1850 knüpfte der Berliner 7^. E. mit dem Bonner 7^. E.Verhandlungen wegen eines Kartells an. Hiergegen legte die kurz vorherhauptsächlich aus alten Bonner Alemannen gebildete Alemannia zu Berlinbei der Alemannia Protest ein und stellte eventuell den volligen Bruchmit ihr in Aussicht, da sie fest entschlossen sei, sich mit dem Berliner 7^. E.in keine Gemeinschaft einzulassen. Der Brief wurde dem Bonner 7^,. E.mitgeteilt, der darauf das Kartell ablehnte, ohne daß jedoch feststeht, obund inwieweit der Brief auf diesen Beschluß eingewirkt hat.
Über die Thätigkeit dieses ganzen 7?e. E. ist uns nur sehr wenigerhalten. Im November 1850 beschloß der E., daß der damals beiihm beantragte Anschluß an den Eisenacher Bund jeder einzelnen Ver-bindung überlassen bleiben solle. Bei der infolgedessen im Conventder Alemannia am 25. November 1850 stattgehabten Diskussion wurdebesonders hervorgehoben, daß einige Bestimmungen der Bundesstatutenmit denen der Alemannia im Widerspruch ständen, worauf der Eintrittder Alemannia in den Eisenacher Bund abgelehnt und dies dem E.mitgeteilt wurde. Nachdem sich der fragliche Bund als „Bund derDeutschen Burschenschaften" konstituiert hatte, erfolgte unterm 27.Januar1851nochmals eine Aufforderung an die Alemannia zum Beitritt (nur die