— 36 —
an der allgemeinen Studentenschaft teilzunehmen. Diese „Allgeineinheit"mar nicht die früher besprochene Organisation von 1845 bis 1347, aberes lag nahe, daß in der erregten Zeit die Neugründung einer „allgemeinenStudentenschaft" wieder versucht wurde. Das ist jedenfalls überliefert,daß in Versammlungen dieser Allgemeinheit sehr viele Reden, und viel-fach politischen Inhalts, gehalten worden sind und daß insbesondere auchKarl Schurz, der Sprecher der Frankonen, mit seiner Burschenschaft hier-bei eine Hauptrolle gespielt hat. Die Alemannia hielt es Anfangs(3V. Mai) für nötig, „alle Anträge, die von zu haltenden Studenten-versammlungen bekannt werden, vorher durchzudebattieren und den Beschlußder Majorität so viel als möglich geltend zu machen, ohne aber dieMinorität dadurch zu binden," hob aber am 29. Juli diesen Beschlußwieder auf.
In den folgenden Semestern ist von dieser Allgemeinheit nicht mehrdie Rede; Spohr schreibt, daß sie in den politischen revolutionären Be-strebungen untergegangen sei.
Am 3V. Mai 1848 wurde ferner beschlossen, sich an der Wahl vonDeputierten für die Versammlung auf der Wartburg zu beteiligen undfür einen bestimmten Wahlzettel zu stimmen. Auf demselben befindet sichkein Name eines Verbindungsmitglieds.
Zu einem neuen 7^. E. (Allgemeinen Convent) kam es in Folgeeines Briefes der Teutonia vom 13. Juli 1849. Veranlaßt wurde der-selbe durch Streitigkeiten aus der Mensur zwischen den Teutonen undden Corps und die Weigerung des 8. <ü., die Bestimmung des Corps-Paukkomments, daß nur ein Corpsbursche Unparteiischer sein könne zc.,aufzuheben. Die Teutonia glaubt deshalb, das Paukverhältnis mit denCorps abbrechen zu müssen, will jedoch nur mit der Alemannia gemein-schaftlich handeln. Sie hält gegenüber dem Anwachsen der Corps, dasdurch das Nichtbestehen eines Verhältnisses zwischen den anderen Ver-bindungen wenigstens sehr erleichtert worden sei, eine engere Vereinigungder anderen Verbindungen für nötig und bietet hierzu der Alemannia dieerste Hand.
Die daraufhin sofort zusammengetretenen Deputierten der beiden Ver-bindungen (unsererseits Knorsch, Klentze und Nebe-Pflugst aedt) ver-einbarten die nachfolgende, von der Alemannia am 23. Juli 1849 an-genommene Konvention:
„Zweck und Aufgabe der Vereinigung beider Verbindungenist, dahin zu wirken, I) daß ein vernünftiger Begriff von Ehren-haftigkeit Geltung erhalte, 2) die Freiheit jedes Einzelnen gegen