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Paar aus den verschiedenen Semestern mit einander losgehen sollten, als ^„gänzlich unvereinbar mit den burschenschaftlichen Prinzipien" abgelehnt,da die Alemannia „durchaus nicht die Absicht habe, ihre Prinzipien mitCorpsidcen zu verunglimpfen."
Die gewöhnlichen Duelle waren Schlägermensuren, und zwar in denfünfziger Jahren stets ohne Mützen. Forderungen auf Schläger mitMützen wurden seitens der Alemannen weder gestellt noch angenommen.Die letzte Erwähnung einer Contrahage auf kleine Mützen findet sich imEhrengerichtsprotokoll vom 18. Februar 1850. Paukbrillen trugen nurdie Kurzsichtigen zum Schutz ihrer Brillen. Die Mensur dauerte 15 Minuten;nach 9 Minuten war eine Pause. Unsere Mensurschläger waren sämtlicheinfarbig rot; auch die bei Kommersen gebrauchten Schläger hatten biszum März 1850 nur rote Schlägerkörbe; damals erhielt die Verbindungaber von einem Mitkneipanten Grafen Otto v. Stninlein „zwei schöneSchläger mit Farben" geschenkt, und von da wurden bei den Kommersennur Schläger mit schwarz-rot-goldenen Körben benutzt. Erst im Jahre 1859wurde beschlossen, einige rote Mensurschläger schwarz-rot-gold zu überziehen.
Schwerere Forderungen auf scharfe Waffen (Schläger glacös, Säbel)kamen selten vor; dagegen waren in Zeiten, während deren die Corpsweder das Losgehen gegen unsere Farben noch bei beiderseitig verhülltenFarben gestatteten, Duelle mit Waffen, bei denen die Farbenfrage keineNolle spielen konnte, d. h. auf Pistolen, unvermeidlich.
Die Ehrengcrichtsprotokolle enthalten über solche Fälle höchst seltenetwas; man scheint mit Rücksicht auf die Möglichkeit eines gerichtlichenEinschreitens derartige Fälle (wie auch manche gewöhnliche Mensur) ab-sichtlich nicht protokolliert zu haben. Überhaupt sind die Ehrengerichts-protokolle bezüglich der Contrahagen Zc. nicht vollständig; namentlich hatman in den Zeiten, in welchen ein Losgehen unmöglich war, vielfach dieContrahageu, aus denen ja doch nichts werden konnte, gar nicht angezeigt(ein Termin hierfür „innerhalb acht Tagen" wurde erst im November 1856festgesetzt) bezw. die Anzeige bis dahin verschoben, das; sichere Aussicht aufwirkliche Mensur vorhanden, oder auch die Mensur bereits vor sich ge-gangen war.
Werhättnis zu Wercinigungen und underonWnrschonschafteu.
Während des politisch erregten Sommersemesters 1848 trat die Ver-bindung als solche durch Beschluß vom 5. Juni der „Allgemeinheit" (auch„allgemeine Studentenschast" genannt) bei, nachdem sie vorher am 18. Maibeschlossen hatte, daß sie ihren Mitgliedern weder verbiete noch gebiete,
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