liehen Geist durch Entwicklung der Ehrenhaftigkeit, Energie undSelbständigkeit in ihrer Mitte aufrecht zu erhalten und auch nachaußen hin nachdrücklich zur Geltung zu bringen."
Während der ganzen Berichtsperiode ist kein „Vergehen gegen denZ 2" zur Aburteilung durch das Ehrengericht gekommen, woraus wohlmit Sicherheit aus eine strenge Beobachtung des fraglichen Grundsatzesgeschlossen werden kann. Auf ehrenvoll entlassene nicht in Bonn befind-liche Mitglieder ist allerdings der Z 2 und die Jurisdiktion des Ehren-gerichts in dieser Beziehung damals nicht ausgedehnt worden.
Stellung zum Duell.
Weder die alten Statuten, noch die im November 1848 angenommenenenthielten eine Bestimmung über die Auffassung des Duells und dieStellung der Verbindung zu demselben. Doch ist es zweifellos, das; vonder Stiftung der Burschenschaft ab das Duell konstant lediglich als Mittelzur Sühnung von auf andere Weise nicht zu sühnenden Beleidigungen,also als Genugthuungs- und Ehrenreinigungsmittel betrachtet und behandeltund in diesem Sinne der Prüfung durch das Ehrengericht unterstellt ge-wesen ist.
Das Duell war demgemäß nur auf Contrahage gestattet; Bestimmungs-mensuren waren unbedingt untersagt. Das Benehmen des Verbindungs-mitgliedes bei jeder Contrahage mußte vom Ehrengericht geprüft werden.Wechselnd war die Ansicht (wie bei der alten Burschenschaft) darüber, obdas Ehrengericht auch das Ausfechten einer Contrahage verbieten könne;letzteres ist jedoch nur ganz kurze Zeit statutarisch festgesetzt gewesen. DasEhrengericht hatte vornehmlich auch zu prüfen, wer das Duell provozierthatte; Provokationen seitens der Verbindungsmitglieder waren verbotenund wurden von: Ehrengericht je nach Befinden mit den verschiedenenehrengerichtlichen Strafen belegt.
Im Gegensatz zu dem Grundsatz, der die Veranlassung zur Abzweigungder Alemannia aus der Fridericia gegeben hatte, daß nämlich die Aus-tretenden das Duell auch unter den Mitgliedern derselben Burschenschaftgestattet wissen wollten, geht durch die folgende Zeit der allgemeine Zug,daß die Burschenschafter, auch die verschiedenen Burschenschaften ange-hörigen, das Duell unter sich möglichst vermeiden, vielmehr gemeinschaftlichgegen die Corps Front machen sollen.
Mensuren der Alemannen mit Burschenschaftern sind daher währendunserer Periode verhältnismäßig selten und hauptsächlich nur dann vor-