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„die Verbindung solle erklären, sie verlange von jedem ihrer Mit-glieder, daß es sich überall ehrenhaft, sittlich und anständigbenehme".
Dieser Antrag wurde in der Sitzung vom I I. Juli 1848 „als imWesen der Verbindung begründet" zurückgewiesen, was wohl heißen soll,daß eine derartige Erklärung überflüssig sei, weil die betreffenden Gebotebereits in dem (burschenschaftlichcn) Wesen der Verbindung von selbst be-gründet seien und daher keiner statutarischen Festsetzung bedürften.
Demgemäß enthielt auch der im November 1848 vorgelegte und be-schlossene Entwurf keinerlei derartige Grundsätze. In der Schlußsitzungvom 11. November 1848 wurde jedoch wiederum der Antrag gestellt,„ein Prinzip an die Spitze der Verbindung (soll wohl heißen: Statuten)zu stellen". Die Beschlußfassung hierüber wurde dem Statut gemäß auf-geschoben, ist aber merkwürdiger Weise niemals erfolgt, wenigstens ergebendie Protokolle nichts darüber.
Das Ehrenmitglied Rud. Franz erzählt jedoch mündlich, daß inner-halb der Verbindung seitdem sehr lebhaft für die ausdrückliche Festsetzungderartiger Prinzipien agitiert worden sei und daß es sich dabei haupt-sächlich auch um ausdrückliche statutarische Anerkennung des sogenannten„Sittlichkcitsprinzips" gehandelt habe. Hauptfreunde dieser Richtung seienaußer ihm namentlich auch die (späteren) Ehrenmitglieder Weller undCarl Schmidt gewesen. Von anderer Seite sei die Sache aber alsüberflüssig bekämpft.
Zum Austrag kam die Sache erst, als die im Jahre 1851 zurredaktionellen neuen Zusammenstellung gewählte Kommission in der Ver-sammlung vom 31. Januar 1851 ihren Entwurf vorlegte und darin aucheinen neuen Paragraphen mit allgemeinen Grundsätzen vorschlug. DieserParagraph enthielt keine Anerkennung des Sittlichkeitsprinzips, weßhalbin der folgenden beschließenden Versammlung von dem späteren Ehren-mitglieds Carl Schmidt ein aus zwei Paragraphen bestehender Gegen-entwurf eingebracht wurde, der im Z l die allgemeine Bezeichnung derAlemannia als Burschenschaft mit den Farben Schwarz-Not-Gold enthielt, undim § 2 außer sonstigen Geboten insbesondere auch von den Mitgliedern„Ehrenhaftigkeit in jeder Beziehung, sowie ein humanes, auf den Grund-lagen der Sittlichkeit und Wissenschaft gegründetes Lebenforderte". Der Kampf war sehr lebhaft und ergab zunächst in der Ver-sammlung vom 13. Februar 1851 nach Annahme des § 1 (in etwas ver-änderter Fassung) die Verwerfung sowohl des Kommissionsantrages, als