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Geschichte der Burschenschaft Alemannia zu Bonn : Festgabe z. Feier des 50-jährigen Stiftungsfestes der Burschenschaft Alemannia
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Präzisierung der von der Verbindung zu tragenden notwendigen Kostenbeim Duell.

Unterm 27. Juli 1852 folgte eine teilweise Änderung des Duell-paragraphen (H 3) und unterm 5. Februar 1853 eine neue völlige Änderungdesselben.

Am 10. Juli 1853 wurde eine nähere Präzisierung hinsichtlich derErstattung von Kosten für die gewählten Kommissionen beschlossen. Am12. Juli 1853 wurde das bisher den Mitgliedern zustehende Recht,nach Befragung der Verbindung einein fremden Studenten das Band zudedizieren, aufgehoben und dieses Recht lediglich der Verbindung vor-behalten.

Am 28. Januar 1854 folgte beim Duellparagraphen eine Erweiterungder Befugnisse des Ehrengerichts und am 6. Mai 1854 wurde die Zu-lässigkeit der Vereinigung der Chargen des Schreibers und des Kassenwartsbeschlossen. Diesen Einzelbeschlüssen folgte dann im Anfang des Winter-semesters 1854/55 wiederum eine allgemeine Revision der gesamtenStatuten, deren Ergebnis uns erhalten geblieben und mit dem VermerkStatut IV" versehen ist. Die darin vorkommenden Änderungen derZZ 2 und 3 werden unten näher besprochen werden; im übrigen enthältdas neue Statut keine wesentlichen materiellen Änderungen, bildet viel-mehr mit geringen unwesentlichen Ausnahmen nur eine erheblich ver-besserte und abgekürzte Zusammenstellung des bis dahin Gültigen.

Aus den nach Annahme dieses Statuts bis zum Winterseinester 1857/58gefaßten statutarischen Beschlüssen sind noch folgende erwähnenswert:

ein Beschluß vom 14. März 1855, nach welchem die innere Verbindungsolchen Studenten, die sich seit längerer Zeit an die Burschen-schaft angeschlossen haben, als Erinnerungszeichen einenBierzipfel dedizieren kann,ein Beschluß vom 2. Juli 1856 betr. Bewillung von Terminen seitensdes Ehrengerichts für Bezahlung von Verbindungs- und Kneip-schulden an austretende Mitglieder, undein Zusatz vom 22. November 1856 zum Duellparagraphen (3).

Prinzipien (§ 2).

Wie bereits oben erwähnt, enthielten die alten Statuten keinerleiBestimmungen über den Zweck und das Wesen der Verbindung. Alsjedoch am 28. Juni 1843 die Revision der Statuten beschlossen und am4. Juli die Kommission gewählt war, wurde sofort von einem Kommissions-mitgliede der Antrag gestellt,