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Geschichte der Burschenschaft Alemannia zu Bonn : Festgabe z. Feier des 50-jährigen Stiftungsfestes der Burschenschaft Alemannia
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Außerdem wurden noch manche andere statutarische Beschlüsse gefaßt,z. B. über das Stimmrecht der Mitglieder der äußeren Verbindung(3. Dezember 1849), über das Aufschiebungsverfahren bei Aufnahmeneuer Mitglieder und Zulassung von NichtMitgliedern bei Kommersen(18. Februar 1850), über eine Erleichterung der Konstituierung der Ver-sammlung nach den Ferien bei Anwesenheit von drei Mitgliedern, vondenen wenigstens zwei der inneren Verbindung angehörten (27. Mai 1850),über die Verpflichtung aller austretenden Mitglieder zur Abgabe desBandes an das Ehrengericht behufs Beschlußfassung desselben über Rück-gabe oder Nichtrückgabe (18. Januar 1850), über die Verpflichtung zurBezahlung der rückständigen Wechselsteuer und Schulden beim Kneipwirt(14. Mai 1849), ferner im Winter 1849/50 auch noch eine Reihe vonBeschlüssen bezüglich näherer Präzisierung der Befugnisse und Pflichten dereinzelnen Vorstandsmitglieder.

Durch die vielen Zusätze und Änderungen war das Statut natürlichin einen Zustand geraten, der eine neue redaktionelle Zusammenstellungunabweislich machte. Diese wurde durch Beschluß vom 17. Januar 1851einer Kommission überwiesen, welche am 31. Januar 1851 ihren Entwurfvorlegte. Derselbe wurde auch im allgemeinen genehmigt, erfuhr jedochbezüglich eines neu vorgeschlagenen Paragraphen eine Beanstandung, welcheam 13. Februar und 30. Juni 1851 die Annahme der späteren HZ 1 und 2zur Folge hatte. Die darauf erfolgte endgültige Zusammenstellung bildetdas älteste uns erhalten gebliebene Statut*). Über dieselbe ist aus denProtokollen nichts weiteres ersichtlich, sie muß aber vor dem 2. Dezember 1851erfolgt sein, da eine an diesem Tage beschlossene anderweite Festsetzungdes Eintrittsgeldes auf zwei Thaler unter Hinzufügung des Datums alsspätere Abänderung am Rande hinzugefügt ist.

Die nächste Statutänderung, die uns erhalten ist (die Versammlungs-Protokolle vom Sommersemester 1852 bis einschließlich Wintersemester1357/58 fehlen leider), datiert vom 14. Juni 1852 und enthält eine

') Das 1351er Statut ist, wie für die sich für das Archiv der Burschenschaftinteressierenden Mitglieder bemerkt wird, in zwei von einander getrennten Stücken erhaltengeblieben. Das erste Stück bilden die drei einzelnen alsStatuten Ii" bezeichnetenBlätter, das zweite Stück das alsStatuten III" bezeichnete eingebundene Statut mitAusnahme der ersten vier Blätter (§ 1 bis Mitte des Z 12). Nach der am 5. Fe-bruar 1853 beschlosseneu Änderung des Duellparagraphen (K 3) sind die ersten dreiBlätter aus dem 1851 er Statut herausgenommen und durch die jetzt darin vorhandenenvier ersten Blätter mit dem abgeänderten Z 3 ersetzt. Die auf denStatuten II" undStatuten III" befindlichen, von späterer Hand herrührenden Vermerke sind irrig.