Druckschrift 
Geschichte der Burschenschaft Alemannia zu Bonn : Festgabe z. Feier des 50-jährigen Stiftungsfestes der Burschenschaft Alemannia
Entstehung
Seite
22
Einzelbild herunterladen
 

Eintritt bei der Kavallerie nicht gestatteten, ihr Dienstjahr abmachen konnten.So mußten sehr viele Mitglieder nach dem zweiten oder dritten SemesterBonn verlassen und in eine mit Infanterie-Garnison versehene Universitäts-stadt (meist Halle oder namentlich Berlin) übersiedeln, die sonst sicherlichin Bonn geblieben wären. Man nannte damals nicht mit Unrecht Bonneine Fuchs-Universität, und bei billiger Würdigung dieses Umstandes kannman sich gewiß nicht über ein zu geringes wissenschaftliches Streben derFüchse" beschweren. Wollte man nach der heutigen preußischen fünf-teiligen Gpmnasial-Zensuren-Skala ein Generalprädikat für diese Bestrebungengeben, so würde dasselbe vermutlichgenügend, zuweilen mangelhaft" ge-lautet haben, also nach heutigen Zensurbegriffen verhältnismäßig rechtgünstig.

Diese Vorbemerkungen erschienen notwendig, um etwaige Vorurteile,die sich auf Grund der Eingangs erwähnten, auf mangelhafter Kenntnisder Thatsachen und Personen beruhenden Vorträge und Darstellungen überdie fragliche Periode bei Manchem gebildet haben möchten, von vorn-herein zu beseitigen und eine unparteiische Beurteilung vorzubereiten.

Für die Einzeldarstellung habe ich für zweckmäßig gehalten, zunächstbezüglich einiger allgemeineren Punkte, nämlich Statuten, Prinzipien,Stellung zum studentischen Duell, Stellung zu den Ver-einigungen und Vereinigungsversuchen, die Darstellung für dieganze Periode von 1848 bis Wintersemester 1857/58 zusammenzufassen,und dann in einem Schlußabschnitt noch die sonstigen Vorgänge nach deneinzelnen Semestern zu schildern.

S t a k u t e n.

Hinsichtlich der Neubildung und Abänderung der Statuten war unserePeriode recht fruchtbar.

Der erste desfallsige Beschluß ist vom 28. Juni 1848. Die damalsernannte Kommission legte ihren Entwurf im November 1848 vor undes wurde derselbe mit vielen Abänderungen und Zusätzen in den Ver-sammlungen vom 5. bis 11. November 1848 angenommen. Das so be-schlossene Statut bestand aus 40 Paragraphen, welche später mit den in-zwischen beschlossenen Änderungen als ZK 4 bis 37 und 43 bis 45 in das1851 neu zusammengestellte Statut übergegangen sind. Erhebliche materielleÄnderungen der bisherigen Satzungen scheinen dabei aber nicht vorge-nommen zu sein.