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wegen derselben Tendenzen scharf bestraft worden waren und zwar, weilwir verdächtig waren, einer verbotenen „Verbindung" anzugehören,"
Die neuen Statuten wurden erst im Sommer 1845 von Liebrich undTrimborn im Auftrage der Versammlung entworfen. Die Beratungendarüber zogen sich den ganzen Sommer hin. Leider haben sich dieseStatuten nicht erhalten, auch zeigen sich die Protokollbücher sehr wortkargdarüber; es ist nur das daraus zu entnehmen, daß drei einleitende allge-meine Paragraphen beliebt wurden, inhaltlich ist aber auch darüber nichtsim Protokoll aufgezeichnet worden. Insbesondere ist nicht überliefert, obdie neue Konstitution die Gestattung des Duells zwischen Verbindungs-gliedern festgehalten hat. Im ersten Seinester des Bestehens der Alemanniaist es wiederholt zu Contrahagen zwischen Alemannen gekommen, doch istjeder einzelne Fall vom Ehrengericht beigelegt worden, nachher verschwindendiese Dinge ganz von selbst, so daß also jene Theorie, die seinerzeit zurTrennung der Alemannia von der Fridericia geführt hatte, niemals inPraxis sich umgesetzt hat! Im übrigen ist aller Grund zu der Annahmevorhanden, daß die Statuten der Alemannia in allen wesentlichen Punktenmit denen der Fridericia in Einklang blieben.
Auch die Einrichtung der Kränzchen, aus der älteren deutschen Burschen-schaft und aus der Fridericia überkommen, blieb vorläufig bestehen: dieMitglieder wurden zu kleineren Gruppen nach den Fakultäten in vierwissenschaftliche Kränzchen verteilt, deren jedes einen Kränzchenführer hatte.An dem philosophischen Kränzchen konnte jeder teilnehmen. In den Privat-wohnungen hielten diese ihre Sitzungen ab, es wurden bestimmte wissen-schaftliche Themata bearbeitet, gemeinsam gelesen, diskutiert, schriftlicheArbeiten angefertigt und besprochen. In dieser Form bethätigtc also dieVerbindung als solche das Prinzip der Wisscnschaftlichkeit. Außerdembestand ein Fuchskrünzchen zur Einführung der Füchse in die studentischenVerhältnisse.
In einein wichtigen Punkte wich die erste Verfassung der Alemanniavon der späteren ab: mit dem Weggang von Bonn erlosch die Zugehörig-keit zur Verbindung, man wurde feierlich ehrenvoll entlassen und 'warfortan nur insofern noch Alemanne, als die engere Verbindung dem Ab-gehenden zur Erinnerung das Band, das alte schwarz-rot-goldcne Burschen-schaftsband, übergab. Die Aktiven trugen, wie bereits oben bemerkt, keineBänder. Auch dem Ehrengericht waren die nicht mehr in Bonn Studieren-den nicht länger unterworfen. Als im Zahre 1846 das Ehrengericht gleich-wohl Jurisdiktion über einige in Berlin studierende frühere Alemannengeübt und selbige schließlich sogar dimittiert hatte, wurde im Winter