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1 (1842) A - D
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Croy.

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so ausgedehnten Gehrauch von jenen schätzbaren Mittheilnngen machenkönnen, als wir es wohl gewünscht hätten. Das gemeinschaftlicheWappen des Geschlechts der v. C. enthält im Schilde eine silberneTaube im rothen Felde; auf dein offenen gekrönten Turnierhelm stehtein goldener wachsender Greif mit rotli ausgestreckter Zunge; dieIlelnidecken sind rotli, golden und silbern; zu Schildhaltern sind zweigoldene Greife gewählt, und über dein Wappen schwebt der Wahl-spruch :Vct nohis virlus /inem Ausführliche Nachrichten über die-ses Geschlecht findet man in Leu's allgem. Helvct. oder Schweizer-Lexik,im IV. und in den folgenden Bänden an verschiedenen Stellen; fernerin Lavade Dict. bist, statist. et topograph. du Canton de Yaud. Lau-sanne, 1824, pag. 77 u. s. f.; in Michael Stettiers Annalen, Bern 1027,und in vielen andern ültern und neuern Werken.

Croy, die Herzöge und Fürsten von.

Dieses fürstliche Haus gehört seinem Ursprünge nach Ungarn, sei-nen Besitzungen nach aber Frankreich, Deutschland, Spanien und denNiederlanden an. In allen diesen Ländern hat es grosse Würdenund Güter erlangt. In vielen Linien, namentlich in denen v. Croix-Chimay, Arschott, Havre u. s. w., ist es verbreitet gewesen und nochverbreitet. Kaiser Maximilian 1. verlieh ihm, wegen seiner Abkunltvon dem Könige Bela dem Blinden von Ungarn, im Jahre 148Ö dieFürstenwürde. Es hatte nämlich ein Enkel des erwähnten Königs vonUngarn, Marcus, sich mit Katharina, Erbtochter des Grafen v. Airainesund Croy vermählt, sich nach Frankreich begeben und den Namen Croyangenommen. Namentlich war es Karl, Graf v. Chimay-Croy, der dieFiirstenwiirde am 9. April jenes Jahres erhielt. 1002 wurde Philipp,Graf v. Croy, in den Reichsfürstenstand erhoben. Das Haus besassdamals die Grafschaft Mylendonk, welche im Jahre 1699 an die Grälinv. Berlepsch verkauft wurde, von der sie an den Gemahl ihrer Enkelin,den Grafen v. Ostein , fiel. Schon im Jahre 1694 wurde Karl PhilippMarquis v. Croy-Havre vom Kaiser Rudolph II. in den Fürstenstanderhoben. Diese fürstliche Linie aber erlosch mit Ernst lloycstuv imJahre 1684. Die herzogliche Würde ist nicht deutschen Ursprungs,auch hat dieses Hans niemals die Reichsstandschaft eigentlich beses-sen, bis es zum Besitze von Dülmen gelangte. Durch den Reichsdepu-tations-Recess für die verlorne Grafschaft Horn, und als Ersatz fürmehrere verlorene mittelbare Güter in den Niederlanden, durch dieerwähnte Herrschaft Dülmen in Westphalen entschädigt, verlor es imJahre 1810 die Souverainetät über dieselbe, da sie Napoleon zum Depar-tement der Lippe schlug. Gegenwärtig ist diese Grafschaft eine Stan-desherrschaft der Krone Preussen, und der Herzog v. Croy-Dülmenhat eine Virilstimine auf dem Landtage der Provinz Westphalen. Aberschon im Anfänge des 17. Jahrhunderts standen Mitglieder dieses fürst-lichen Hauses in unmittelbarer Berührung mit den kurbrandenburgi-schen Landen. Ernst, Herzog v. Croy-Arschott, war der Gemahlder Herzogin Anna von Pommern.. Sein Sohn, Ernst Bogcslav, Herzogv. Croy-Arschott, wurde im Jahre 1Ö32 Bischof von Camin, der letzteVorsteher dieses ansehnlichen Bisthums. Im Jahre 1665 hatte er auchdie Würde eines Statthalters des Herzogthums Hinterpommern un<ldes Fiirstenthums Camin erhalten, und nach dem im Jahre 1670 er-folgten Tode des Fürsten Bogeslav v. Radziwil wurde er Statthalterin Preussen. Zugleich war er Chef eines Regiments zu Fuss und ei-nes zu Pferde, auch Geheimer-Staatsrath. Bei der Säcularisation desStiftes erhielt er von dem grossen Kurfürsten zur Entschädigung