Carlsburg — Carmer. 355
stammung aus dem Königreiche Polen her. Von derselben lebt gegen-wärtig mit mehreren Brüdern und Schwestern, Friedrich von Carlo-witz, Erbherr auf Kamin und andere Güter bei Herrnstadt in Schle-sien , königl. preuss. Hauptmann im 18ten Landwehr-Regimente undRitter des eisernen Kreuzes.
Carls bürg, die Herren von.
Das Stammhaus dieser Familie heisst Sundhausen mit der Carls-burg, es liegt in Thüringen. — I Fallrad v. Carlsburg war kursächs.General und Inhaber eines Infanterie-Regiments. Sein Sohn warKreishauptmann, und sein Enkel Fricdr. Heinrich Gustav v. Carlsbürgauf Schöneiche, Resitz und Plesse in der preuss. Niederlausitz, undSundhausen in Thüringen, ist gegenwärtig Landrath des Kreises Gu-ben. Sein einziger mit Theresia v. Heirieken gezeugter Sohn GustauWaltrud ist königl. preuss. Lieutenant im 2ten Garde- Uhlanen-Regi-ment. Ein vor uns liegender Abdruck des v. Carlsb. Wappens zeigtein quadrirtes Schild, im lsten und 4ten goldenen Felde steht ein Ad-ler, im 2ten und 3ten rothen Felde der Thurm einer Burg. Auf denbeiden gekrönten Helmen wiederholen sich die Bilder des Schildes,rechts der Adler, links der Thurm.
Carmer, die Grafen nnd Herren von.
Das Haupt oder der Stammvater der heutigen Grafen von Car-mer war Johann Heinrich Casimir von Carmer, geboren zu Creutz-nach am 29. December 1720 und einer reformirten altadeligen Fami-lie der Pfalz angehörig. Er verliess sein Vaterland, weil ihm seineConfession zur Erlangung höherer Stufen im Staatsdienste entgegenstand. Seine Kenntnisse in allen Feldern der Jurisprudenz verschaff-ten ihm, der 1749 in preussische Dienste getreten war, bald die Auf-merksamkeit Friedrichs des Grossen, der ihn 1750 zum Oberamtsre-gierungsrathe in Oppeln, 1751 zum Director, 1763 zum Präsidentender Oberamtsregierung, des Oberconsistorium und Pupillen - Collegiuin,1768 zum wirklichen geheimen Staats- und Justizminister und Chef-Präsidenten der sämmtlichen Oberaintsregierungen in Schlesien, 1779zum Grosskanzler des Königreichs Preussen, auch zum Chef de Ju-stice und 1788 zum Ritter des schwarzen Adlerordens ernannte. König-Friedrich Wilhelm II. erhob ihn am 12. December 1791 in den Frei-herrn-, und des jetzt regierenden Königs Majestät am 6. Juli 1798 in denGrafenstand. Er erwarb sich nicht allein durch die Verbesserung derGesetze und durch die Abfassung eines vortrelllichen allgemeinen Ge-setzbuches , so wie durch die Entwerfung des Planes zuin schlesisdheiilandschaftlichen Credit-System, sondern auch durch die Einrichtungähnlicher Provinzial-Credit-Institute in Pommern, Ost- und West-preussen, grosse Verdienste. Neben diesen hohen Verdiensten alsStaatsmann war er ein vortrefflicher Familienvater, der seinen beidenSühnen nicht allein die Majorate Riitzen und Borne, jenes im Wolau-schen, dieses im Neumärkischen, stiftete, sondern auch dabei zwei be-sondere Fonds, jeden zu 60,000 Thaler, zur Hülfe der Majorate inbesonderen Fällen der Noth, oder des Bedürfnisses, unter dem Cura-torium der betreifenden Landesjustizbehörde niederlegte. Dieser hoch-verdiente Staatsmann und liebevolle Familienvater starb am 3. Mai1800. In der Gegenwart besteht das gräfliche Haus:
1) aus dem Sohne des Grosskanzlers, dem Grafen N. N. von Carmer,
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