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1 (1842) A - D
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Biilow.

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Sophie von Preussen Oberhofmeister, auch Ritter ilcs schwarzen Adler-ordens und Ordens-Canzler, hiernächst aber Staatsminister, wirklicherGeh.-Rath und Oberhauptmann zu Spandau. Kr starb im Jahre 1737.Sein Sohn

Friedrich, Raron, auf Falkenberg, geb. 1098, ward kurmärkischerKammergerichtsrath, und 1724 vom König als Gesandter nach War-schau und Stockholm, sowie 1728 als preuss. Comitial-Gesandter nachHegensberg geschickt, 1730 ward er Präsident des Hofgerichts zu In-sterburg, J733 wirklicher Geh. Staats- und Kriegsminister, und 1735Prälat zu Colberg. Er starb im Juni 1738. Sein Enkel war

Friedrich Wilhelm, geb. im Jahre 1755, zuerst preuss. Lieutenantbeim Regiment v. Braun, und später zu allen höhern Militair-Gradengestiegen, und durch die Schlachten bei Gross-Beeren und Dennewitzzu den ersten Helden des Befreiungskampfes gehörend, wurde von Sr.Majestät, dem Könige von Preussen, mittelst Diplom vom 3.;Jnni 1814zum Grafen Biilow v. Dennewitz erhoben, mit einer Dotation an Gü-tern, im Werthe von 200,000 Thlrn. versehen, und im Jahre 1815 mitdem schwarzen Adlerorden geschmückt, nachdem seine Heldenbrustschon zahlreiche andere Orden zierten. Er starb mit Hinterlassungeines Sohnes und zweier Töchter aus der Ehe seiner gegenwärtig nochlebenden Wittwe Pauline Juliane, geb. v. Auer, am 25. Jan. 1816 zuKönigsberg in Preussen, nachdem er wenige Wochen vorher den Po-sten eines commandirenden Generals dieser Provinz angetreten hatte. Noch gedenken wir des geistreichen Schriftstellers, aber unglückli-chen Mannes, Heinrich v. Biilow.

In der Gegenwart sind noch, sowohl im Civildienste, als in derArmee, viele Mitglieder des alten Geschlechtes, namentlich der Kam-mergerichts-Präsident v. Biilow zu Berlin, der ausserordentliche Ge-sandte und bevollmächtigte Minister zu London, Freiherr v. Biilow,der Geh. Legationsrath v. Biilow zu Berlin, der Regierungsrath v. Bii-low, Provinzial-Stempel-Fiscal zu Stettin, der Landrath des KreisesJülich, Major v. Biilow u, s, w. u. s. w.

Das Wappen Derer v. Biilow zeigt einen Schild, darin 14 goldeneKugeln im blauen Felde, nach der Länge im Schilde zu 4, 4, 3, 2, 1gesetzt. Der Helm ist ungekrönt, dagegen aber mit einem blauenund gelben Bunde geziert, so wie auch die Helmdecken von eben die-ser Farbe sind. Auf dem Helme erscheinen zwei goldene, gegeneinander ausgebreitete Flügel, vor welchen zwei blaue Biiffelhörnerstehen, wovon jedes mit goldenen Kugeln bezeichnet ist, zwischen denFlügeln aber steht ein gelb und dunkelgrau gefärbter Vogel (im Nie-dersächsichen Biela genannt), der einen goldenen, mit einem Diaman-ten versehenen Ring im Schnabel hält.

Die Wehningen - Gndowsclie und die Zibiihlsche Linie sollen sichdurch Auslassung der Flügel unterscheiden, und Heinrich auf Zibiihlwar 1440 der erste, von dem man weiss, dass er nie die Biiffelhörnermit den goldenen Kugeln als Helmzierrathen geführt. Ueberhaupt istes wohl schwerlich auszumachen, zu welcher Zeit die Flügel auf denHelm und der Ring in den Schnabel des Vogels gekommen sind. Diein der Schweiz ansässigen, wahrscheinlich von diesem Geschlechte ab-stammenden, v. Biilen führen die 14 Kugeln im blauen Felde in ge-höriger Ordnung, nur dass der Vogel und die Flügel nicht vorhandensind. Einer dieser v. Biilen führt bereits die Flügel, aber nicht denVogel.

Das freiherrliohe Wappen derer v. Biilow, die, wie oben erwähnt1705 in den Reichsfreiherrenstand erhoben worden, zeigt einen vier-getheilten Schild mit einem kleinen Herzschilde, in welchem wiederin blauem Felde obgedachte 14 goldene Kugeln zu schauen. Das vor-