Buchholz.
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angesehenen bürgerlichen Familie in Berlin geboren, in den Adelstand.Unter dem Könige Friedrich Wilhelm II. ward Herr von BuchholzEnvoye extraordinaire bei der Republik Polen, sodann 1789 GeheimerFinanzrath, und 1792 zum zweiten Male Gesandter in Warschau. Un-ter sehr schwierigen Verhältnissen nahm er das Interesse seines Mo-narchen mit eben so viel Geschicklichkeit als Treue wahr, er scldosspreussischer Seite den wichtigen Theilungstractat vom 24. October1795 zu Grodnow ab, und in Folge seiner gesammelten gründlichenKenntnisse der Landesverfassung Polens ernannte ihn sein Monarcham 13. October 1794 zum Oberkammerpräsidenten von Siidpreussenmit der Würde eines wirklichen Geheimen Staatsminister, doch schonim Jahre 1795 sah er sich Kränklichkeit halber genöthigt, um dieDienstentlassung nachzusuchen, die er unter den huldvollsten Versiche-rungen der königl. Gnade mit einer ansehnlichen Pension erhielt. ImJahre 1809 ernannte ihn Se. Majestät zum ausserordentlichen Gesandtenund bevollmächtigten Minister am Dresdner Hofe, aber schon zweiJahre später starb er. Er hinterliess nur eine, an einen Herrn v. Bro-nikowski vermählte Tochter. Das demselben bei der Erhebung ver-liehene Familienwappen besteht in einem silbernen Schilde. In derobern, grössern Hälfte steht das Brustbild eines geharnischten, mitder rechten Hand einen grünen Baum haltenden Ritters. In der unternkleinern Hälfte steht zwischen zwei rothen Streifen ein Baum. Aus demgekrönten Turnierhelme steigt dieselbe Rittergestalt empor. Auf demHelme des Ritters wehen drei Straussfedern, von denen die mittlere inSilber ist, die beiden andern aber von rother Farbe sind. Die Deckenund das Laubwerk sind in Silber und roth. Zu Schildhaltern hat man2 preussische Adler gewählt, auf deren Brust die Buchstaben F.Ii. mitder Königskrone stehen. — 2) In der Rheinprovinz ist ein adeliges Ge-schlecht v. Buchholz, welches wir in dem Artikel: die Grafen undHerren v. Buchholz näher erwähnen werden.— 3) Se. Majestät erhobim Monat December des Jahres 1835 den Justizrath J. D. Buchholzzu Berlin in den Adelstand, und legte demselben folgendes Wap-pen bei. Ein in zwei ungleiche Hälften getheiltes Schild, in der klei-nern, obern Hälfte liegen im rothen Felde zwei übers Kreuz gelegteSchwerter, in der untern Hälfte steht auf einem grünen Hügel einBaum im silbernen Felde. Aus dem Helme wächst das ungezügelteVordertheil eines Rosses. — 4) Unter dem märk. Adel kommt ein Ge-schlecht v. Buchholz schon im l4ten Jahrhunderte vor, welches sichin die Linien v. Stermede und Henneckerode theilte. Aus dieserwaren Johann Friedrich Anton v. B., Domherr zu Hildesheim, undGaudenzius v. B., ebenfalls Domherr daselbst. Siebmacher giebt 1. B.S. 171 das Wappen derselben. Sie führten drei silberne Leoparden-köpfe im grünen Felde, und auf dem Helme einen Schwan. Der hal-berstädtische Stiftskalender giebt dasselbe Wappen, nur statt desSchwanes eine Gans. Dasselbe Wappenbuch giebt auch 1B. S. 31 einv. Buchholzsches Wappen, das quadrirt ist, und in 1 und 4 die dreisilbernen Leopardenköpfe in grün, in 2 und 3 aber ein rothes und eingrünes dreieckiges leeres Feld zeigt. Das Schild wird von zwei unge-krönten Helmen bedeckt, aus dem rechten steigen sechs Fahnen, dreigrüne und drei rothe, empor, auf dem linken steht ein silbernerSchwan. M. vergl. damit das gräil. v. Buchholzsche Wappen, des-sen Felder 1 und 4 die erwähnten drei Leopardenküpfe dar-stellen, woraus ein gleicher Ursprung hervorgeht, oder doch zu ver-muthen ist.
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