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1 (1842) A - D
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Borries.

der für dieses Feld der Wissenschaften auf einer preussischen Univer-sität eingerichtet war. M. s. Goldbecks liter. Nachrichten von Preus-sen 1781. S. 147 und Landes- und Volkskunde von Preussen, Königs-berg 1834. Seite 326 und 362.

2) Die Nachkommen zweier Brüder v. Borowski, welche in denpreussischen Adelstand erhoben worden sind, oder deren früherer Adelauch diesseits seine Anerkennung fand, haben zum Wappen ein qua-drirtes Schild mit einem Herzschilde. Im 1. und 4. rothen Felde stelltein goldenes Hirschgeweih, im 2. und 3. blauen Felde ein aufgerichte-ter goldener Löwe. Im blauen Herzschilde aber ein gekrönter Stern.Auf dem gekrönten Helme aber ein schwarzer Adlerflug. Im Jahre1806 war ein v. Borowski Canonicus am Domstifte zu Frauenburg.

Borries, die Herren von.

Ob die Familie von Borries von den Freiherren v. Bordere her-stammt, denen der Bischof Widekind von Minden ein Lehn verlieh,und sie als Ministerialen der Kirche zu Minden im Jahre 1258 auf-nahm (s. Sammlung der Landesverträge des Fürstenthums Mindenvon C. A. F. Cuhleinann 174H, Seite 11 fg.), muss man in Ermange-lung zuverlässiger Nachrichten dahin gestellt sein lassen; allein so vielist gewiss, dass die v. Borries schon im J5. Jahrhunderle in der StadtMinden vorkommen. Herrmann Borries, von welchem alle vorhandenenMitglieder der Familie ihre Abkunft nachweisen können, ist 1460 ge-boren und 1523 gestorben; er besass bereits die noch bei der Familievorhandenen Lehne Hummelbeck und Sudhemmern bei Minden, undwar Bürgermeister dieser Stadt. Seine Nachkommen haben sich inmehrern Zweigen verbreitet, welche in der Stadt Minden als Patriciergelebt und häufig das Bürgermeister-Amt bekleidet haben. Die jün-gere Linie hat sich im Königreiche Hannover niedergelassen. JohannFriedrich v. Borries war kurhaniiöverscher Canzlei-Director zu Stade.Der Kaiser Karl VI. hat ihm den Adel seiner Vorfahren durch Di-plom vom 20. August 1733 bestätigt. Die Nachkommen desselben sindtheils im Herzogtliume Bremen geblieben und besitzen dort die GüterHorneburg und Apersen und sind Mitglieder der Bremen-VerderschenRitterschaft; theils sind sie auch in das Preussische zurückgekehrtund besitzen im Fiirstenthume Minden die Güter Uhlenburg, Beckund Schorlemühle, in der Grafschaft Bavensberg das Gut Steinlake,sowie im Fiirstenthume Lippe die Güter Eckendorf und Hovedissen.Philipp v. Borries auf Echendorf ist Ritter des Johannitter-Ordens undgegenwärtig Landrath des Bielefelder Kreises, und Franz v. Borriesauf Steinlake ist Bitter des rothen Adler-Ordens dritter Classe undLandrath des Herfordter Kreises.

Se. Majestät , der jetzt regierende König, hat der ältern Linieunter dem 17. Januar 1816 den Adel ihrer Vorfahren bestätigt.

Das Wappen, welches die v. Borries von Allers her geführt, undwelches ihnen in den Diplomen bestätigt ist, besteht in einem Schilde,in dessen rollt oder zinnoberfarbener Feidung drei weisse Hundsköplesammt dem Hals, mit offenem Maul, roth ausgeschlagener Zunge, alsoben zwei und unten eine, der Hals aber mit einem gelb- oder gold-farbenen Halsbande und goldenen Ringe geziert, auf dem Schildesteht ein frei-offener, adeliger, gekrönter Turnierhelm mit anhangendemKleinod rechter und linker Seite , mit roth, weiss oder silberl'arb ver-mischt herabhängenden Helmdecken; auf der Krone des Helms er-scheinen abermals zwei auswärts gekehrte, im Schilde beschriebeneHundsköpfe, zwischen welchen ein grüner Lindenbaum aufrecht steht.