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1 (1842) A - D
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Boinelmrg.

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Boineburg, die Freiherren von.

Dem Almherrn dieses alten edeln Geschlechts, das gegenwärtigtheils der evangelischen, theils noch der katholischen Confession ange-hört, glaubt man in Thietmar (t 1112), einem Vatersbruder desGrafen Siegfried IX. von Bomeneburg, gefunden zu haben, dessen En-kel Almar de Boineneburg 1141 als Zeuge unter den Edeln und nichtunter den Ministerialen erscheint, wie Graf Siegfried IX. das KlosterSt. Blasius vor Nordheim mit Gütern in einigen Dörfern dotirte,welche noch bis jetzt dem Boineburg'schen Geschlechte gehören undin" der Nähe des Schlosses Boiueburg (Bomeneburg) liegen, dessenTrümmer olinweit der Chaussee von Eisenach nach Cassel auf einemhohen Berge sich erheben. Das Schloss Boimeneburg kommt im 12.Jahrhunderte schon als Reichsschloss vor, und war ein mehrmaligerAufenthalt Kaiser Friedrichs des Rothbarts, 1156, 1166 und 1188, woer sogar einen Reichstag hielt. Die Boimeneburge werden in dieserZeit als Advocati und Reichsministerialen in den kaiserl. Urkundender Hohenstaulischen Friedriche und Heinriche genannt, und besassenbis zum Jahr 1292, als ein Reichslehn, das Schloss Boiueburg mit sei-nen Zubehörungen „an Gerichten, Rechten und Freiheiten, Dörfern,Leuten, Gütern, Gülten, Renten, Zinsen, Ilolz, Feld, Wildbahnen,Aeckern, Wiesen, Wasser, Weiden und Fischereien." Als aber derKaiser Adolph von Nassau dem ersten Landgrafen von Hessen, Hein-rich dem Kinde, das Lehnrecht über das Schloss Boineburg und dieStadt Eschwege als ein Reichslehn übertrug, damit derselbe als Reichs-fiirst in den Reichsversammlungen Sitz und Stimme nehmen könnte,so erkannten die Boineburge diese Lehnserniedrigung, das Lehn vonder Hand eines Laienfürsten zu erhalten, wie es im Schwabenspiegelheisst, nicht an. Erst im Jahre 1460 traten sie mit dem LandgrafenLudwig II. von Hessen in Unterhandlungen, die sich bis 1471 erstieck-ten, wo sie endlich das Schloss als ein Reichs-Aftererblehn annahmen.Schon im 13. Jahrhunderte hatte sich das Geschlecht in zwei Hauptäste,als der weisse und der schwarze Stamm, und dieser wieder spä-ter in mehrere Haupt- und Nebenlinien getheilt, deren Besitzungen inHessen, Thüringen, Nieder-Sachsen, Westphalen, den Niederlanden, amRhein, in Schwaben und Franken zerstreut lagen, und daher auch anallen drei Orten der Reichsritterschaft aufgenommen waren. In demkönigl. preuss. Regierungsbezirke Erfurt besitzt die Linie der Freiher-ren v. Boineburg zu Stedtfeld die Hälfte von dem Rittergut und DorfVolkerode nebst Zubehörungen, wovon die andere Hälfte dem Grafenvon Keller zusteht. Aus dieser Linie befinden sich Einige in königl.preussischem Militärdienste, wie auch aus der Linie von Boineburg-Lengsfeld, der im Jahre 1816 zu Soest verstorbene königl. preuss. General-Major und Ritter des Ordens pour le merite, Freiherr Philipp Julius,sich darin befand.

Die reichsfreiherrliche Würde wurde von Kaiser Ferdinand inder Person des kurmainzischen Geheimenraths - Präsidenten und Ober-marschall Johann Christian von Boineburg, des h. r. R. Ritter, er-neuert für sich und seine Nachkommen, und in Ermangelung dererdurch Uebertragung auf eine andere Linie, so lange der NameBoineburg bestände. Zugleich war damit das grosse Comitiv *) nebstvielen andern Vorrechten verknüpft, als Belohnung für seine und sei-ner Voreltern Verdienste, und namentlich: dass Johann Christian nachdem Wunsche des Kaisers Leopold auf die Reichsvicekanzler-Stelle

<t) Dieses Privilegium Comif. Palat. Iiesassen damals vom Kaiser nuracht reichsfürsti. und reiclisgrätliclie Hauser.