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Barbo — Bardeleben.
Barbo, die Grafen von.
Von diesem uralten, jetzt erloschenen Geschlechte, das sich indie Venetianische und Crainerische Linie theilte, war Johannes Fran-ciscus Engelbert Barbo Graf v. Wachsenstein, Freiherr auf Zobelsberg',im Anfange des 18. Jahrhunderts Domherr zu Breslau (in. s. das jetztlebende Breslau 1707). Kr gehörte zur Crainerischen Linie, währendaus der Venetianischen der katholischen Christenheit ein Oberhaupt,der Papst Paul II. und ein Cardinal, Marcus Barbo, gegeben wurde.Jacob Johann und Paulus Barbo bekleideten nach und nach in Vene-dig die Würde einesProcurator zu St. Marco, nachdem Dogen die erstenBeamten in der ehemaligen Republik. Im Jahre 1626 wurde die Crai-nersche Linie in den niederösterreichischen Heeresstand aufgenommen;Leopold I. erhob sie 1Ü74 in den Grafenstand. M. s. Valvasor Ehre desHerzogthums Crain. Wissgrill, I. S. 293. u. s. f. Schmutz, 1. B. S. 9ö.
Barby, die Herren von.
Mehrere Mitglieder dieser Familie dienen als Offiziere in derpreussischen Armee, namentlich der Königliche Major im RegimenteGarde du Corps, Wilhelm v. Barby, ein Sohn des am 18. December1835 verstorbenen Rittm. v. d. Armee und Johannit-Ritters FriedrichAugust Karl v. Barby zu Lohburg im Regierungsbezirke Magdeburg.So wie die jüngeren Söhne Friedlich August's, namentlich Adolph,Friedrich und Fugen. Ein fünfter, Gustav, ist Referendarius bei einemOberlandesgerichte. Diese Herren von Barby haben gleiche Abkunftmit den im Jahre 1659 erloschenen alten Grafen von Barby. Sienannten sich Grafen von Barby - MiiIllingen, und waren mit vielendeutschen regierenden Fürstenhäusern verwandt. Nach ihrem Erlöscheniiel die Grafschaft Barby an das Kurhaus Sachsen, durch den WienerCongress kam sie an Preussen, seitdem bildet sie einen Theil deszum Regierungsbezirke Magdeburg gehörigen Kreises Kalbe. Hübnergiebt die Stammtafeln der Grafen v. Barby, im II. Tbl. Tab. 66a. LuciiNachricht davon in seinem Grafensaale, ebenso Peckenstein, Theatr.saxon. 1. Bd. S. Tenzel in seiner curieusen Bibliothek 1704 S. 689.u. s. f. Siebmacher giebt im 1. Tille. S. 16. und v. Meding II. Bd.No. 36. das Wappen der Familie Barby; es besteht in einem blauenSchilde, in dem ein aufspringendes Einhorn von rother Farbe stellt.Ein eben solches ist auf dem gekrönten Helme dargestellt, v. Medinggiebt vor seinem ersten Theile die Zeichnung desselben, und dieserSchriftsteller zählt es zu den sogenannten Räthselwappen.
Bardeleben, (aucli Barl eben) die Herren von.
Sie werden auch an vielen Stellen Barleben genannt. Ihr Stamm-haus lag im Anhaltschen. Hier werden sie schon in Urkunden vomJahre 1221 erwähnt. Die preussische Linie dieser Familie gehörtursprünglich dem Magdeburgschen an, doch waren auch Mitgliederderselben in verschiedenen Landschaften der Marken und in Preussenansässig, namentlich besass Hans Christian v. Barleben das Gut Fel-cliow in der Neumark und Christoph Georg v. Karleben die GüterRibbeck, Seibelang und Retzow in der Neuniark. In Preussen besitztdiese Familie noch gegenwärtig die Güter Bandeis, Rinau, Kingitte.Eichholz u. s. w. In der letztern Provinz besitzt in der Gegenwartder Landschaftsrath v. Bardeleben Eichholz im Kreise Heiligenbeil. —