Anlialt.
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der engern Versammlung aber haben alle drei Häuser, gemeinschaft-lich mit Oldenburg u. Schwarzburg, eine Stimme und die 15. Stelle.—Die Verfassung in ihren Staaten ist die monarchische, nur in Hin-sicht der Besteuerung durch die alten Landstände und durch ITuusge-setze gebunden. Das Recht der Erstgeburt ist in absteigenderLinie im Mannesstamme festgesetzt. Der älteste der drei regierendenAnhaltschen Herzöge führt den Titel „ iillcsl regierender Herzog zuAnhalt." Er hat nach den alten Hausgesetzen seine besondern Vor-rechte. In der Gegenwart ist der Herzig Heinrich von Anhalt-CüthenSenior des Hauses. Jenes Hausgesetz Iieisst auch das Hausstatut oderder Seniorats-Regress, und wurde am 15. April 1633 niedergesetzt; esheisst darin: kein Fürst von Anhalt soll sich ohne des Andern Wissen,Rath und Willen in Bestellungen und Bündnisse und dergleichen und wassonst dem Gesammthause Schaden bringen konnte, einlassen.
Das Wappen der Herzoge von Anhalt besteht aus einem Mittel-Schilde und vier Quadraten, wovon die beiden obern drei, die beidenuntern vier Felder enthalten. Das Herz- oder Mittelschild ist getheilt:rechts sieht man die fünf schwarzen Streifen in Gold, mit dem sächsi-schen Rautenkranze durchzogen, das Emblem der alten sächsischenGrafen und der Abstammung von den sächsischen Herzögen, links denhalben rothen Adler von Brandenburg in Silber wegen der Erbverbrii-derung mit diesem Hause. Die übrigen Felder deuten theils auf dieAbstammung von den Herzögen von Sachsen-Lauenburg, theils sindes die Embleme der mit dem Herzogthume verknüpften Graf- undHerrschaften. Auf dem Schilde stehen sechs gekrönte Helme, jedermit einer Decoration geziert; die Helmdecken sind blau und Silber,die Schildhalter ein Bär und ein Löwe. Das Wappen des Herzogs vonBernburg weicht in einigen Stücken ab; so hat es zu Schildhalternallein zwei gekrönte rückwärtsblickende Löwen, so führt es über sei-nem Herzschilde allein eine Herzogskrone u. s. w.
Der Titel des Herzoglichen Hauses ist: „Herzog zu Anhalt,Sachsen, Engern und Westphalen, Graf von Ascanien, Herr zu Bern-ljurg und Zerbst;" bei Dessau ist noch der Titel eines Herrn aufGröbzig beigefügt.
Die Religion des Hauses ist die reformirte.
In Betreff der statistischen Verhältnisse der drei ITerzogthümersind folgende neue und sichere Angaben hinzuzufügen:
Anhalt-Dessau besitzt an Areal gegen 17 DMeilen, die eine Ein-wohnerschaft von mehr als (30,000 Seelen grösstentheils reformirter undlutherischer Confession zählen. Eingeschlossen in diese Zahl ist eineaus mehr als 1000 Mitgliedern bestehende Judenschaft. An Wohn-plätzen zählt das Herzogthum 8 Städte, 2 Marktflecken, 100 Dörferund fast 10,000 Häuser. Die Einkünfte aus den unmittelbaren Besitzungen,die zusammen 9 □Meilen mit 43 Dörfern und fast 15,000 Einwohnernhaben, werden auf 350,000Thlr., und die der mittelbaren Besitzungen,welche in dem prenssischen Amte Walter-Nienburg, grossen Herrschaf-ten in Preussen und verschiedenen Rittergütern bei Wittenberg, Zerbig,an der Saale und am Rheine bestehen, schlägt man auf 140,000 Thlr.,die Totalreveniie daher auf 490,000 bis 500,000 Thlr. an. Die Staats-schuld soll sich auf mehr als 600,000 Thlr belaufen; — was die er-wähnten Herrschaften in Preussen betrifft, so liegen dieselben in dem Reg.-Bezirke Königsberg und namentlich in den Kreisen Gumbinnen, Wehlauund beiTapiau. Fürst Leopold der Aeltere kaufte sie im Jahre 1721, und20 Jahre hindurch wurden sie durch neue Ankäufe vielfach vergrössertund meliorirt. Im Jahre 1734 erbaute Fürst Leopold auch das prächtige,jetzt schon längst wieder abgebrochene Schloss zu Bubaln oder Bu-