Kölner Holzmarkt, während sie sich in der ZWR im Streifen II wie im Anfange des Streifens III finden.Beachtenswert ist auf jeden Fall, dass die Reichsschilde am selben Balken IV, und zwar am östlichen Balken-kopfe, stehen, ihre Fortsetzung aber von rechts nach links bzw. von links nach rechts haben.
Wie schon Zeller festgestellt hat, liegen ähnlich wie beim Clipearius, in der ZWR und in der ManesseHsständische Gruppierungen vor, die ebenfalls ihre Ausnahmen aufweisen; auch örtliche sind zum Teil erkennbar.Das Nähere ist bei der Besprechung der einzelnen Balken angemerkt.
Die einzelnen Schilde sind mit dicken Leimfarben auf die tannenen weissgrundierten Balken gemalt undsehr roh und flüchtig ausgeführt, dergestalt, dass sogar die Grösse und Form der Schilde ungemein verschiedenist; unter diesen gibt es solche bis zu 0,32 m Höhe und 0,254 m Breite und wieder solche von nur 0,24 mHöhe und 0,18 m Breite. Die Umrisse des Schildes und der Figuren sind mit breiten schwarzen Linien ge-zogen. Auch die Zahl der Schilde auf den einzelnen Seiten schwankt, abgesehen vom Balken VII (1), zwischen11 und 17; die durch das Kamin bedingte Auswechslung hat bei den Balken IV-VI zum Teil auch die Zahlder Schilde verringert. Zu beachten ist, dass die Leisten mit den Schilden, die dem Texte zu den einzelnenBalken vorangestellt sind, nicht genau die Abstände der Schilde voneinander und von den Balkenenden wieder-geben. Die schematische Darstellung soll nur die Reihenfolge der Schilde verdeutlichen; man vergleiche dazudie Ubersicht mit Nummern oben S. LXXVII. - Man hat ganz den Eindruck, die Wappenfolge sei in kurzer Zeit,vielleicht innert wenigen Stunden, von einer allerdings heraldisch nicht ungeübten Hand hingepinselt worden.Die Farben sind heute, wie im dritten Abschnitte dargetan wird, zum Teil nicht mehr sicher erkennbar;immerhin lässt sich feststellen, dass die Farbengebung von derjenigen im Clipearius und in der ZWR da unddort auffallend abweicht 1 ), ja dass geradezu Verwechslungen vorliegen, die nur als Flüchtigkeiten taxiert werdenkönnen, so beim Bistume Konstanz (4) und der Erzdiözese Mainz (5)! Verwechslungen von blau und rotals Schildfarbe dürften bei Störi (147), Wolfleibsch (149), Ottikon (154), von weiss und rot bei Bilgeri (150)vorliegen; wenn no. 177 sich auf Brun bezieht, ist da ein ganz auffallender Irrtum festzustellen, - alles Er-scheinungen gerade an stadtzürcherischen Schilden, die aufs stärkste befremden, es wäre denn, dass in derFolge die Geschlechter ihre Farben geändert hätten. Ähnliche Beobachtungen lassen sich bei den fremd-ländischen unhistorischen Schilden anstellen, bei no. 119, 121-123, wo die Farben zwischen HzLoch,Clipearius und ZWR schwanken. Bei einigen Schilden, wie bei Habsburg (124), kann man eine spätere Uber-malung des gelben Feldes durch ein graues Weiss feststellen. Eine merkwürdige Abart, ein rauchfarbenesSchwarz, lässt sich da ersehen, wo der Maler nicht ein Deckschwarz auftragen, sondern die Umrisse undGliederungen hervorheben wollte, bei no. 43, 49 und 129. Wie schon betont, sind hinter den Schilden be-stimmte Träger zu vermuten, ja als äusserst wahrscheinlich anzunehmen. Bei gewissen stadtzürcherischenGeschlechtern, die verschiedene Wappen geführt haben, können anhand der Siegel die Schilde bestimmten Per-sonen zugewiesen werden, so bei den Wolfleibsch (148, 149) und Schönenwerd (161, 166). Auf den Siegel-tafeln und zum Teil im Texte lassen sich die von der Darstellung im HzLoch abweichenden Schildbilder desgleichen Geschlechtes ersehen; zum Teil kann man Übernahme des Schildes von der Mutterseite her fest-stellen.
Die Träger der Schilde von stadtzürcherischen Geschlechtern auf den beiden letzten Balken sind zumTeil selbst noch oder meistens ihre Söhne und Verwandten in die zürcherischen Parteikämpfe hineingezogenworden, die 1336 zum Sturz einer Reihe von alten Ratsgeschlechtern und zur Mordnacht von Zürich vom23./24. Hornung 1350 geführt haben.
b) Beschreibung der einzelnen Wappenbalken (Ubersicht s. S. LXXVII) 2 ):
Balken IV, Lichtseite no. 1-17 (alt 91-107), 17 Schilde, von rechts nach links; der Balken ist entzweigesägt: dierechte Hälfte misst 3,21 minder Länge und umfasst die Schilde 1-9, wobei dervordere Schildrand von no.9 ange-sägt ist; die linke Hälfte misst 2,95 m. Der Maler hatte vermieden, die an den Kanten übriggebliebene Rinde mitzu-bemalen, so dass der obere Schildrand und das Schildhaupt erhalten geblieben sind; durch das Abschroten derUntersicht ist der Schildfuss der rechtsstehenden Schilde abgehauen worden. Der Balken wird gegen sein linkes
- 1 ) Ähnliches lässt sich zwischen ManesseHs und Weingarten feststellen, so bei Steinach (ZWR No. 160). Doch ist anparteipolitische Unterscheidungen, wie Mone im Herold 24 (1893) 31 f will, kaum zu denken.
-) Die Bezeichnungen rechts und links bei der Beschreibung der Balken sind vom Beschauer aus gemeint.
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Einleitung HzLoch