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Die Wappenrolle von Zürich : ein heraldisches Denkmal d. 14. Jahrhunderts in getreuer farb. Nachbildung d. Originals mit d. Wappen aus dem Hause zum Loch
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rischen Geschlechtersiegeln entsprechende Darstellung der Figuren weisen durchaus auf den Anfang desXIV. Jhdts.

Dass den Auftraggeber oder den Maler die Idee veranlasst habe, die Schilde der zum königlichen Besuchin der Reichsstadt eingetroffenen oder erwarteten Angehörigen des höheren und niederen Adels in monu-mental wirkender Übersichtlichkeit zusammenzustellen, kann man beim Mangel chronikalischer oder urkund-licher Uberlieferung aus jenen Tagen nicht behaupten. Tatsächlich liegt eine Schau an Schilden von meistenssolchen Persönlichkeiten und Geschlechtern der oberdeutschen Lande vor, die mit dem Hause Habsburg-österreich, dem Erben der Grafen von Kiburg, und mit den Grafen von Habsburg-Laufenburg als Erbender Grafen von Rapperswil und mit beiden als Rechtsnachfolgern oder Anwärtern der Freiherren von Regens-berg durch Verwandtschaft oder durch Dienste, Ämter und Lehen in engerer Fühlung stunden. - Danebenfinden wir dasselbe merkwürdige, offenbar modische Erscheinen von fremdländischen, ja fabelhaften Schildenwie im Clipearius und in der ZWR, - eine Eigenart, die doch Zusammenhänge zwischen diesen drei Werkender Heroldskunst als möglich, ja wahrscheinlich erscheinen lässt.

3. Anlage der Wappenfolge und Beschreibung der einzelnen Wappenbalken

a) Anlage der Wappenfolge

Die Wappen sind nicht in gleicher Weise und Zahl auf sämtlichen neun für uns in Betracht kommendenBalken verteilt gewesen, denn nur die drei mittleren zeigen zu beiden Seiten, die sechs äusseren dagegen blossauf der der Mitte des Saales zugekehrten Fläche den heraldischen Schmuck. Da wegen der Nähe der beidenWände an den Schmalseiten des Hauses die leergebliebenen Seiten sich dem Auge des Beschauers beinahegänzlich entzogen, war diese Anordnung geboten.

Zeller-Wertmüller hat in Anlehnung an die früheren Kopien eine Anordnung der Folge angenommen,von der wir nach reiflicher Überlegung glaubten abgehen zu müssen; doch sind wir auch von unserem Aus-wege aus den vorliegenden Schwierigkeiten und Unsicherheiten nicht restlos befriedigt. Zeller erkannterichtig, dass zwei verschiedene Standpunkte für den Beschauer gedacht waren, einer vom Flintergrunde desSaales aus, der andere von der Fensterwand her; vom ersteren Standpunkt aus erblickt man die Schattenseiten,vom letzteren die Lichtseiten der Wappenbalken, und kann eine nach der andern studieren. Zeller versetztesich wie wir in die Person des von rechts, von der östlichen Längswand eintretenden Gastes, glaubte aber,ein solcher habe zuerst der Rückseite des Balkens I ansichtig werden müssen; dabei seien diesem als erstedas bzw. die beiden Wappen des Hauseigentümers Wisso ins Auge gefallen. Demgemäss bringt Zeller inseiner Ausgabe zuerst die Rückseiten von Balken I—II, wobei er immer von links nach rechts (vom Beschaueraus gerechnet) zählte. Hernach erst folgt die Betrachtung der Vorderseiten von Balken IV-IX, aber nunmehrvon rechts nach links! Zellers Zählweise erklärt sich aus seiner Auffassung, Schild 179 (und 178) Wisso derneuen Zählung eröffne die erste, Schild x Deutsches Reich die zweite Serie.

Unsere Mutmassung ist eine andere: Das Auge des eintretenden Beschauers fiel keineswegs zuerst aufdie Schattenseiten, gar auf die über dem Fenster im Halbdunkel liegende Schattenseite des der Wand hart an-gefügten Balkens I, sondern ganz natürlich auf die Lichtseiten. Dabei ergibt sich derselbe Anfang wie fürZellers zweite Serie. Unsere Auffassung, der Urheber der Wappenfolge habe den Reichs- und den folgendenHabsburgschild an die Spitze, an die für den eintretenden Gast sichtbarste Stelle, setzen wollen, deckt sichmit der offenbaren Zweckbestimmung der ganzen Malerei und mit den Beobachtungen an der ZWR undähnlichen Wappenwerken. Dazu leitet uns bei der Versetzung des Hauseigentümerwappens Wisso an denSchluss der ganzen Folge das Gefühl, der oder die Wisso hätten soviel Höflichkeit und Bescheidenheit be-sessen, ihren Schild hintanzusetzen, ans Ende der Schilde ihres Standesgenossen im zürcherischen Rat. Inweiterer Abkehr vom Systeme Zellers zählen wir abwechselnd von rechts und von links [wie bei Bustro-phedonschrift], dergestalt, dass der Beschauer seinen Spaziergang nicht unterbrechen musste oder muss. EineUnsicherheit besteht bei diesem Systeme nur im nochmaligen Erscheinen des Reichsschildes an der Spitzevon fremdländischen Wappen, sozusagen inmitten der Wappen auf den Schattenseiten. Wir stossen hier aufElemente, die an den Anf ang des Clipearius Teutonicorum erinnern, an die Wappenbalken vom Hause 67 am

Einleitung HzLoch

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