5<) Leben, Charakter und Amtsführung
gelebt, der eben so groß gewesen, als den er durchseine P.edigten bey öffentlichen Versammlungen ex^halten»
§. 2 k.
Als einige Prediger in der Grafschaftwerfet diesen Segen gewahr wurden, und in einerPastoraleonferenz überlegten, wie sie es etwa anzu-fangen hatten, wenn sie bey derFüluung ldres Am-tes sich auch dieser Unterweisung ki den Hausern mitNutzen bedienen wollten ; so lvar Herr Allein derMann, der ihnen einen Entwurf dazu verfertigenmußte. Dieser war nun fotgendergestall abgefasset:„Sintemal es außer allem Zweifel, daß Lehrer und„Prediger!auf die ganze Heerde, miter welche sie„der Heilige Geist geseyet hat, Acht zu haben,„sie nicht nur öffentlich, sondern auch von Haus zu»Hause zu lehren, nicht nur für die ganze Heerde„insgemein zu sorgen, oder nur die vornehmsten„Schaafe, wie viele zu thun pflegen, zu einer be-sondern Vorsorge und Aufsicht gleichjam auszu-sondern; sondern vielmehr als gute Hirten, um„ihren eigentlichen Zustande sich zu bekümmern, die„besondern Kennzeichen, Zufälle, Krankheiten und„Vm'rrungen wahrzunehmen, und sich also nach ei-„nes jeden Zustand zu richten, im Gewinn ver,„bunden sind: Äls will es nöthig syn, daß wir„Fleiß anwenden, dieser hochwichtigen Pflicht der-gestalt nachzukommen, wie es gottlicher Majestät„gefällig und unsererHeerde nützlich underspriesliH„seyn könne. .
„Die Anweisungen, so man diebfalls geben»kann, sind entweder allgemeine, oder es sind be-sondere.