(217)N. 96Conservatorium,Für die Gülich und Bergische Land-Stand /Auff Chur Maintz, Trier, und Burgundischen CraißINLEOPOLDT von Gottes GnadenErwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deßReichs in Germanien / zu Hungarn / Böheimb / Dalmatien / Croatien undOSchlavonien rc. König Ertz=Hertzog zu Oesterreich / Hertzog zu Bur-Wgund, Steyr, Karndten, Krain, und Würtenberg, Graff zu Tyroll rc.Bekennen offentlich mit diesem Brieff / und thun kund / allermänniglich / Nachdem eineZeithero zwischen denen Land=Ständen beyder Hertzog=Thumben Gülich und Berg / aneinem / und deß Hertzogen zu Newburg Ld. am anderen Theil / schwäre Irrungen undMißhelligkeiten entstanden / und Wir auß sonderbahren unser Kayserlichen Gemüth bewe-genden erheblichen Ursachen / über daß / und neben deme alle unsere / und deß Reichs=StändeUnterthanen und zugehörige gemeinlich in unserem als Römischen Kaysers und gemeinenOberhaupts / Schutz / Schirm / Protection, und Versprechnus seynd / erstbemelte Land-Stände und Stätte sammentlich / und ein jeder insonderheit / sampt ihren Weiberen / Kin-deren / Dieneren / zugethane Unterthanen / Haußgesind / Brodgenossen / Hindersassen undVerwandten / in specie aber alle und jede so bey der von gedachten Gülich= und BergischenLand-Ständen wider vorbemelten Hertzogens zu Newburg Ld. wie auch dero Regierungzu Düsseldorff geklagter Beschwärung halber an unserem Kayserl. Hoff angestelten Klaginteressirt seynd / wie auch deren Directoren, Advocaten / Consulenten / RahtgeberenSyndicos, und andere / so sie hierzu oder in anderen Sachen bißhero gebraucht / und fürderst brauchen, und sich deroselben bedienen möchten, mit aller ihrer Leib, Haab, undGüteren, Schlössern, Dörfferen, Adelichen Häusseren, und Wohnungen, auch Stät-ten / Flecken / Höffen / Weyleren / und allen anderen Güteren liegenden und fahrenden / Le-hen und aigen / auch Officien und Ampteren / so sie haben / oder künfftig mit rechtmäßi-gem Titul an sich bringen möchten / sambt ihren Freyheiten / Immunitäten / Recht undGerechtigkeiten, Pfandschafften, Renten, Zinsen und Einkommen, wo und welcherEnden / die in gedachten Fürsten-Thumben Gulich und Berg / oder anderen Landen ge-legen seynd / wie die genennt werden können oder mögen / nichts davon außgenommengnädigst an= und auffgenommen / und darin empfangen haben / Uns aber anjetzo obbesagteStände beyder Hertzog-Thumber Gülich und Berge ferner gehorsambst klagend / vor= undangebracht: Obwohlen Sie verhofft es würde mehrgedachtes Hertzogen zu NewburgLd. diesem unserem Kayserl. Protectorio schuldigst nachgelebt / und mit ferneren attenta-tis und Beschwärungen wieder an sich gehalten haben / daß sie doch dessen und allen anderen unseren hierin ergangenen gemessenen Verordnungen und Befelchen ungehindert / ge-gen sie und ihre Beampte und Officiren / immerfort mit gewalthätiger Einquartirung.Appressung unerträglichen Gelderen / und sonsten in viele Wege hart verfahre / und diesel-be beeinträchtige / mit gehorsambster Bitt / wir derowegen gnädigst geruheten zu Con-servatorn, und Handhaberen vorgedachtes unsers Kayserl. Protectorii einige benachbar-te Churfürsten / und Stände zu verordnen: Und Wir dan solcher zimbliche und billigeBitt angesehen, und diesem nach die Hochwürdige Lotharium Friederichen zu Maintz-und Carl Casparen zu Trier / Ertz=Bischoffen / Bischoffen zu Wormbs und Speyr / auchProbsten zu Weissenberg / deß Heyl. Röm. Reichs durch Germanien und Gallien / auchdeß Königreichs Arelath, Ertz-Cantzleren unsere liebe Nesen und Churfürsten: So danden Burgundischen Craiß sambt und sonders zu Conservatorn und Handhaberen mehrbesagter Land-Ständen beyder Hertzog-Thumber Gülich und Berge mit wohlbedachtemMuth / gutem Rath / und rechten Wissen / wie auch von Römischer Kayserlicher MachtVollkommenheit gesetzt und geordnet / Ordnen und setzen auch Ewer der Churfürsten zuMayntz und Trier L. Ld. so dan den Burgundischen Craiß / darzu hiemit und in Krafft die-ses also und der gestalt / daß Ewer L. Ld. und ihr vielbesagte Land=Stände sambt ihrenWeiberen / Kinderen / Dieneren / zugethane Unterthanen / Haußgesind / BrodgenossenHindersassen / und Verwandten / wie auch alle und jede / so bey der von ihnen Gulich= undBergischen Land=Ständen / wider offtbemeltes Hertzogs zu Newburg Ld. wie auch deroRegie=
Druckschrift
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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