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Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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194
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(194)damit dan diese und andere Gefährlichkeiten verhütet werden. So ist unser gnädigsterBefelch D. A. und ihr bey ewrer obhabenden Commission dahin auff Mittel bedacht seynwollen / wie solcher Unterhaltungs Punct mit dem ehesten gleichfals vergliechen werdenmöchte / hieran vollbringet D. A. etc. etc. Prag den 16. Janu. 1648.N. 68.An die Commissarien in Sachen Pfaltz Newburgcontra die Gülische Ständ die Contribution betreffend.Den 22. Februarij 1648.ERDINANDT der Dritte / ꝛc. (Titul) Wir stellen in keinen Zweiffeldaß D. A. und Ihr auß unserm den 16. nechst verwichenen Monats Januarij andieselbige abgangenen Schreiben mit mehrerm verstanden haben werden / wasWir so wohl wegen Unterhaltung der drey Compagnien zu Düsseldorff außder Westphälischen Kriegs Cassa, auß Verpflegung der übriger Völcker so unsers lie-ben Vetters Pfaltzgraffen Wolffgangs Wilhelms zu Newburg Lden in Bestallung hatan D. A. und Euch / beyder obhabenden Commission zu beobachten und zu Vergleichungzu bringen gelangen haben lassen. Hierüber wollen wir zwar verhoffen daß ein glücklicherSchluß zu der Interessirten selbst besten erfolgen werde / solte aber wider tröstliche Zuversichtdiese unsere wolgemeinte / bemelten Interssirten selbst zum besten angesehene Commissionden von Uns verhoffenden fruchtbarlichen Verfang nit etlangen / so wollen D. A. und ihrden Gülischen Land=Ständen alsdan anzeigen / daß wir es zwarn bey den ergangenenKays. Decretis, auch ihrer habenden Privilegien verbleiben lassen / versehen uns aber hin-gegen / sie werden bey dieser unserer Erklärung keine andere dependentz suchen / sich viel-mehr ihrer Pflicht und Schuldigkeit gegen Uns und dem H. Reich erinneren / und selbst er-wegen wan sie anderwertige Hülff als bey Uns allein suchen thäten / in was Gefahr sie sichund das geliebte Vatterland stecken würden / deß Wir uns zumahlen gegen sie nicht verse-hen wollen / ihnen auch ernstlich und gemessen gebieten / daß sie sich dergleichen nicht un-terstehen / sondern vielmehr ihr Absehen und Zuflucht allein zu Uns als ihrem höchsten O.berhaupt haben / gestalt dan wir auch auff solchem Fall sie bey obgedachten Decretis undPrivilegiis gnädigst schützen und handhaben wollen. Hingegen haben D. L. und ihr deßPfaltzgraffen Lden. auch zuzusprechen / daß ihr Lden. mit Außschreiben und andern / wiedie Privilegia an die Ständ setzen und sie wider das Herkommen beschwären wollen / zu-mahlen wir unsers Kays. Ampts halben weniger nicht thun könten als selbe bey obbemeltenPrivilegiis und Decretis gnädigst zu schützen und zu handhaben.Ferner so ist Dr. A. und Euch gnugsam bewust / daß zu der Stände eigenem und derGülischen Landen Sicherheit die höchste Notturfft erfordere / daß die Guarnison zu Düsseldorff auff hundert Pferd und achthundert zu Fuß / so von Uns besagtes Pfaltzgraffen Ldenzu unterhalten / wie den Ständen gar wol bewust / bewilligt worden / unfehlbar erhaltenwerden / und ist demnach unser gemessener Befelch daß D. A. und ihr darob seyn / und vonden Ständen nicht außsetzen biß sie selbe dahin disponire, daß sie auff zwölff Monath dengehörigen Unterhalt zu Verhütung allerhand besorgenden Gefährlichkeiten herschiessen / rc.hieran vollbringen D. A. und Ihr unseren rc. Prag den 22. Febru. 1648.Ist den 9. April hernach umbgefertigt worden.N. 69.An die Gülich und Bergische Land-Ständ wegenVerpflegung der Guarnison zu Düsseldolff.Den 22. Febr. Anno 1648. so aber den 9. April hernach umbgefertigt worden.ERDINANOT der Dritte / rc. Ehrsame Edle Gelehrte liebe andächtigtund Getrewe / Ihr werdet auß unserm unterm dato Prag den 23. Decemb.nechst verwichenen Jahrs an euch abgangenen Schreiben mit mehrerm verstanden haben / was massen wir wegen Hinlegung der noch übrigen Streitigkei-ten so zwischen unsers lieben Vetters deß Pfaltzgraff von Newburg Lden und euch schwe-bend seynd durch Kayserl. Urtheil Decreta und Decision nicht erörtert worden / unsere mehr-mahlige Commission außgefertigt und euch darneben ermahnet haben / solcher CommissionFolge zu leisten und euch darbey also schied= und friedlich zu erweisen wie die Schüldigkeitselbst erfordert / und unser gnädigstes Vertrawen zu euch gestelt ist.Wir