(113)Folgt ein Käyserliches Rescriptum.Rescriptum Communicatorium & Inhibitoriumde 18. Martii 1671.LEOPOLDT.Urchleuchtigster Hochgebohrner Lieber H.Vetter und Fürst bey uns haben N. Land-Stände beyderHertzog-Thumben Gülich und Berg, vermög hiebey ver-Swarter Abschrifft sich in Unterthänigkeit beklagt, was ge-stalten als sie den 4. Februarii jüngsthin zu Cöllen in der Min-ner-Brüderen Closter, wegen unvermeidlich- und unterscheidlichen Be-antwortungen eines von deroselben an Sie vorhin abgelassenen Schrei-bens auch keinen verzug leidender Uberlegung anderer Lands Notturff-ten begriffen gewesen, mit höchst bestürtztem Gemüht hätten vernehmenmüssen, daß die Fürstl. Gülich- und Bergische Geheimbe und RegierungsRähte dero Stall-Meister von Speedahin abgeordnet / und durch densel-ben ihnen bey Vermeidung hoher Ungnad die Versamblung und delibe-rationes inhibirt hätten; Und obwolln sie darauff nicht unterlassen ge-dachter Regierung die unvermeidliche noth ihrer Versamblung zuer-kennen zugeben, auch nit vnterlassen würden, fernes bey Ihrer FürstlDurchl. wie getrewen Landt-Ständen zustehet, sich derentwegen zuinsinuiren, und alle mögliche mittel zuversuchen, das sie mit der ange-troheten Vngnadt verschönt bleiben mögten, weilen jedoch sie in den sor-gen stehen musten / das ehe vnd bevor selbige der verhoffenden Continua-tion Landts-Fürstl. Güte vnd Hülden versichert sein, ein oder anderdurch vorsetzung beschehener Communication beschwerdt mögten werden /als haben vns zu solchem Endt sie umb Vnser Käyserl. Schütz und anderes verordnung in Vnterthänigkeit angeruffen und Gebetten.Wann Wir nun Ihro Fürstl. Durchl. hierüber zuvorderst zu verneh-men eine notturfft befunden.Als ist Unser gnädigster Befelch hiemit, daß uns sie hierin umbstän-digen bericht innerhalb den nechsten Monaten / von der Insinuation die-ses gehorsambst einschicken / Supplicanten aber unterdessen gegen die bil-ligkeit / auch hiebevoren erhaltene Verordnungen und Protectoria nitbeschwären.Hieran beschicht unser zuverlässiger Will und Meinung, und Wirseynd Dr. Ld. mit rc. Wien den 18. Martii Anno 1671.CON-
L.N.