(87)Renovata & Confirmata Unio,Anno 1636. in Augusto.Demnach Wir von der Ritterschafft, Ständ, und Stätte bey-der Fürsten-Thumb Gülich und Berg/im Jahr 1628. in Sep-tembri bey damahl zu Düsseldorff gehaltenem Gülich- undBergischen Land-Tag auß allerhand bewegenden starckenSMotiven und Ursachen, wie auch dieser hocharmseligen Lan-den Unsers geliebtes Vatterlandt zugefügten unträglichen pressurennach Unserem vermögen bester gestalt zu begegnen uns mit einander aufwollbedachtem gemüth ungezwungen und ungetrungen eintzig und alleinzu Conservir- und Erhaltung unser von Unseren L. Vor-Elteren mit LeibGut und Blut / thewr erworbener Privilegien / Alten herkommen / Gewon-heit / Recht / und Gerechtigkeiten vestiglich verallürt und verbunden / wiemit mehrerem der tenor vorgemelter Union nachführt; Ob nun wohl vondem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren, H. Wolffgang WilhelmenPfaltzgraven bey Rhein in Bäyeren, zu Gülich Cleve und Berg Hertzo-gen / Graven zu Veldentz / Sponheimb / der Marck / Ravensperg und Mörß /Herren zu Ravenstein / rc. Unserem Gnädigsten Fürsten und Herren / die-se unsere wollmeinende conjunctio und der wehrter Posterität ersprießlicheUnion vor eine Conjuration und Conspiration zu Unserer höchster Unschuldaußgedeutet werden wolle dahero sich vernehmen lassen unsere auffgerichteConcordata zu vernichtigen / und zu invertiren / zumahlen dan die täglicheErfahrung erweiset / auch das absehen dahin gestelt ist / wie man nur eini-ge oder mit Gnaden und Günsten anziehen / oder andere mit animadversio-nibus und bedrewungen zuschrecken, und also folglich mit der Zeit einedismembration zwischen uns zu machen / unser mehrgemelte auffgerichteUnion, so nur eintzig und allein dahin ziehlet daß zu Conservirung mehrge-melt. unser Privilegien, Altenherkommen, Gewonheit, Recht und Ge-rechtigkeiten alle vor einen man zustehen, auch den oder die jenige, wel-che sich vor diesem jetzo und ins künfftig in Processen oder ander gestalt zuhandhabung unser Privilegien / Altenherkommens / Recht und Gerechtigkeit haben gebrauchen lassen, gebrauchen, oder gebraucht werden, aller-dings zu vertretten / und schadlöß zu halten; Und dan uns des alten be-rühmbten und Güldenen Spruchsworts billig errinneren / quod concor-dia res parvae crescunt, discordia maximè dilabuntur, auch darumb destomehr uns der Einigkeit und beständiger beysambhaltung befleissen, wei-len Wir in der thate verspühren, daß unangesehen bey der Käyserl. Mayst.Unserem Allergnädigsten Herren als supremo & directo Domino feudi, die-ser Landen nach und nach allerunterthänigst eingeführte Klagten, unddarauff Allergnädigst ertheilte Käyserl. Mandata, ernstliche rescripta, wieimgleichen Hochansehentliche Käys. Protectoria, so dan folgens bey jüng-ster Abschickung nacher Wien wegen den von höchstg. Ihrer Fürstl. Durchl.Anno 1633. wider unseren willen und belieben / auch den Privilegiis, Ge-wonheiten / Altenherkommen / Recht und Gerechtigkeit zugegen einseitigvorgenommene Kriegswerbung und dardurch erfolgtes hochschädlicherLand verderben / auch in diesen Fürstenthumben und Landen dahero vor-genommen / unbewilligtes / und vorhin niemahl erhoͤrtes Collectiren / schaͤ-tzen / contribuiren / und außmirgelen am Fünfften Octobris des nechst ver-flossenen 1635. Jahrs / uns zum besten / und mehr Hochstg. Ihrer Fürstl.Durchl. zu wider erhaltener Käyserl. definitiff urtheilen / warin alle vor-genommene Newerungen gäntzlichen cassirt / und auffgehoben / und Jh-Fürstl. Durchl. ernstlich befohlen, die geklagte Gravamina abzuschaf-fen
Druckschrift
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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87
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