(37)ihnen ertheilten Käyserl. Decreten, so viel dieselbe Ständ betreffenthun, gegen jedermänniglich, wer die auch seynd, gebuhret und kräff-tiglich manutenirt / und gehandhabt / auch hingegen mit keinen eigen-thätigen Aufflagen und exactionen / ohne der Land-Ständen Bewilli-gung nicht beschwärt werden mögen / aller massen Wir dan zu solchemEnd mehr Allerhöchst gemel. Ihre Käyserl. Majest. nicht allein umb Er-theilung Dero Käyserl. Schutz allerunterthänigst imploriren wollen;sonderen auch Uns ferner dahin gnädigst erbiethen thun / Unsere Handdavon nicht zu entziehen, vielmehr aber dieselbe (gleich sie an ihrem Ortzu thun uns unterthänigst angelobt und versprochen haben) getrewlichund unaußsetzlich dabey zu halten / und Unseren Fuß zu solchem Ende /so lang vor sie darzusetzen / biß dahin der von Uns und ihnen desiderirterZweck / Unsers und ihres billigmässigen suchens würcklich erreichet / underhoben seyn werden / zu dessen mehrer Bestättigung / haben Wir die-sen Schein eigenhändig unterschrieben / und mit Unserem Fürstl. Secretzu versiegelen befohlen. So geschehen Cöllen den 25. Martii deß 1625stenJahrs.(L.S.)Philipp Wilhem Pfaltzgraff.Clausula Concernens deß Land=Tags Abscheid de Dato27. Martii 1653NAchdem der Durchleuchtigster Fürst und Herr / Herr Philipp Wil-helm Pfaltzgraffe bey Rhein, in Bayeren, zu Gülich, Cleve, undBerg Hertzog, Graffe zu Veldentz, Sponheimb, der Marck, Raven-sperg und Morsz, Herr zu Ravenstein, ꝛc. Dero Gülich und BergischeLand-Stände, Ritterschafft und Stätte, auff den 15. verwichenenMonats Maii anhero zum Land-Tag gnädigst beschrieben, dieselbeauch darauff zu seiner Fürstl. Durchl. gnädigstem Gefallen in guter An-zahl sich gehorsamblich eingestelt haben: Als ist jetztgemel. Land-Stän-den durch seine Fürstl. Durchl. in unterschiedlichen Puncten den 17. sel-bigen Monats proponirt worden, wie die Beylag sub litt. A. mit meh-rerem außweiset.Clausula Concernens.Obwohl nun gleich Anfangs dieses Land-Tags allerhand Difficul-täten zwischen den Gülich- und Bergischen Ritterschafft und Stättensich hervor gethan, indeme der Haupt-Stätte Deputirte, daß die jenigeErklärung welche Ihro Fürstl. Durchl. deroselben Ritterschafft de Dato3. Novembris im Jahr 1649. gegeben, eingezogen, die von der Ritter-schafft hingegen, daß selbige Erklärung zum effect gebracht werdenmöchte unterthänigst gebetten: So haben Höchstgemel. Ihre Fürstl.Durchl. durch deroselben Statthalteren, Cantzler und geheime Rähtedie Sache dahin vermittelen lassen, daß mit beyderseits beliebender ef-fect von solcher Erklärung so viel deren Inhalt den Haupt-Stätten ih-rem vorgeben nach zuwider seyn möchte, biß zu End dieses Land-Tagesuspendirt / dem nechst durch beyderseits Deputirte darüber gütlich confe-rirt / die hinc inde habende rationes vorgebracht / und alsdan dem befin-den nach erkänt: Was aber in solcher Erklärung begriffen / so IhreFürstl. Durchl. betreffen / und von dero allein dependiren thäte / solchesrealiter vollentzogen werden solte: Welches temperamentum dan auchvonE 3
Druckschrift
Haubt-Recess : in welchem von dem Durchl. Fürsten u. Herrn Philipp Wilhelm Pfaltz-Graffen bey Rhein ... dem corpori versambleter Jülich- u. Bergischer Landt-Ständen ... seiner hochfürstl. Durchlt. gnädigste Resolutiones ertheilet ...
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