408
Der Grundbesitz der Geistlichkeit um 1670.
5 030
7571
90 558
Gräflicher und adelicher Besitz .
59 875
Gräfliche und adeliche Sassen
32 516
Städte .........
21122
Bäuerliche Ländereyen
. 132130
facit summatim 348 802 Mrg.*)
Wie aus einer Notiz unserer Handschrift (Lit. A.) hervor-geht, besass das Domcapitel ausser den oben erwähnten 7571Morgen noch eine Reihe anderer Grundgüter, die als Capitel-herrlichkeiten und Bawern Ländereyen bezeichnet werden und
zu:
Bullesheim ....
335
Erpel.....
947
Esch......
995 J /2
Freisheim ....
1548
Glewel.....
327 ^2
Walberbergh . .
284
Niehl.....
246 a lt
Schluk.....
44
1026 7* Mrg
Fügt man diese 5754 Morgen zu dem früher erwähntenBesitz, so hatte das Domcapitel allein im rheinischen Theil desErzstifts 13 325 Morgen, nicht gerechnet seinen Besitzstand imHerzogthum Westphalen und in den Theilen des Sprengeis, diepolitisch dem Erzbischof nicht unterstanden. Die Vertheilungdes Besitzes in den verschiedenen Städten und Aemtern desErzstifts ergiebt sich aus nachstehender Uebersicht:
Aemtern und Statte desOberstifts etc.
Serenmos. und
dero
Tafelgutern.
Hochw. ThumbCapitul.
GeistlicheLändereyen.
Andernach......
Arweiler Statt und Vogtey.
Aldenar .......
Altenwiedt......
Bonn......;. .
281318
319 1 /.IS 1 /.
367 8 / 4
1312
43
44723613 514
*) An einer anderen Stelle der Handschrift ist der Besitz desClerus zu 90 758, das Areal der bäuerlichen Ländereien zu 131 119^2Morgen angegeben, so dass also auf den Umfang des rheinischen Erz-stifts 347 9917» Morgen kommen.