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2 (1893) Die Erzdiöcese Köln nach der Kirchentrennung
Entstehung
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Der Grundbesitz der Geistlichkeit um 1670.

5 030

7571

90 558

Gräflicher und adelicher Besitz .

59 875

Gräfliche und adeliche Sassen

32 516

Städte .........

21122

Bäuerliche Ländereyen

. 132130

facit summatim 348 802 Mrg.*)

Wie aus einer Notiz unserer Handschrift (Lit. A.) hervor-geht, besass das Domcapitel ausser den oben erwähnten 7571Morgen noch eine Reihe anderer Grundgüter, die als Capitel-herrlichkeiten und Bawern Ländereyen bezeichnet werden und

zu:

Bullesheim ....

335

Erpel.....

947

Esch......

995 J /2

Freisheim ....

1548

Glewel.....

327 ^2

Walberbergh . .

284

Niehl.....

246 a lt

Schluk.....

44

1026 7* Mrg

Fügt man diese 5754 Morgen zu dem früher erwähntenBesitz, so hatte das Domcapitel allein im rheinischen Theil desErzstifts 13 325 Morgen, nicht gerechnet seinen Besitzstand imHerzogthum Westphalen und in den Theilen des Sprengeis, diepolitisch dem Erzbischof nicht unterstanden. Die Vertheilungdes Besitzes in den verschiedenen Städten und Aemtern desErzstifts ergiebt sich aus nachstehender Uebersicht:

Aemtern und Statte desOberstifts etc.

Serenmos. und

dero

Tafelgutern.

Hochw. ThumbCapitul.

GeistlicheLändereyen.

Andernach......

Arweiler Statt und Vogtey.

Aldenar .......

Altenwiedt......

Bonn......;. .

281318

319 1 /.IS 1 /.

367 8 / 4

1312

43

44723613 514

*) An einer anderen Stelle der Handschrift ist der Besitz desClerus zu 90 758, das Areal der bäuerlichen Ländereien zu 131 119^2Morgen angegeben, so dass also auf den Umfang des rheinischen Erz-stifts 347 9917» Morgen kommen.