HH
wäre nicht möglich gewesen, die Quellen in dieser verhält-nissmässig grossen Vollständigkeit zu erschliessen, wennnicht Herr Geheimrath Dr. Harless die Liebenswürdigkeitgehabt hätte, auf diese Documente aufmerksam zu machenund die Schätze des Provinzial-Archivs mit so grosserBereitwilligkeit zur Verfügung zu stellen. Daran reihtsich ein Theil des einer alten Handschrift entnommenenStreversdorff sehen Descriptionsbuches, das als eine wünschens-werthe Ergänzung jener auf das Jahr 1599 bezüglichenZusammenstellung anzusehen ist. Dem Nachweis des kirch-lichen Besitzes, wie er vor dem Eintritt der grossen Um-wälzung bestand, ist eine ganz besondere Aufmerksamkeitgeschenkt Die Besitzverhältnisse im Jülich'schen und indem Gebiete der ehemaligen freien Reichsstadt Aachenwaren bereits früher durch den Herrn Domcapitular Dr.Dumont nach handschriftlichen Aufzeichnungen in einerkleinen Schrift behandelt. Die darin niedergelegten Mit-theilungen durften wir mit gütiger Erlaubniss des HerrnHerausgebers nach ihrem ganzen Umfang benutzen. Er-gänzt wird der Inhalt dieses Abschnittes durch die werth-vollen Zusammenstellungen des Herrn Dr. Redlich und desHerrn Pfarrers Allmenräder. Dem Ersten haben dabeidie Acten des hiesigen Archivs, dem Zweiten die desMünster'schen Provinzial-Archivs vorgelegen, so dass alleAngaben auf unbedingte Zuverlässigkeit Anspruch erhebendürfen. Beiden Herren gebührt dafür der wärmste Dank.Zu einem gleich grossen Dank bin ich meinem Freunde,dem Herrn Oberbürgermeister Hammers verpflichtet, nichtnur weil er mir in der Besorgung der zeitraubenden Cor-recturen stets helfend zur Seite stand, sondern ganz be-sonders dafür, dass er die auf die Designatio de Ao. 1676bezüglichen Handschriften des hiesigen Archivs einer sorg-samen Vergleichung unterzog, die es ermöglichte, die kleinstenUngenauigkeiten des alten Abdruckes zu berichtigen.Düsseldorf, 2. Juni 1893.
Dr. Mooren.