'-■'., ; -
oder eine Entnahme von wenigstens 200 000 cbm Gas und 200 000 cbm Wassergarantirt bleibt. Ist weder die eine noch die andere Voraussetzung vorhanden,so haben die Unternehmer die Rohrleitungen vom Beginn der Brücke auf derDüsseldorfer Seite ab und die Hauptmesser zu erwerben und der Stadt Düsseldorfdie Kosten der zu erwerbenden Anlagen abzüglich 2 °/ 0 Amortisation pro Jahrzu erstatten.
5. Die Unternehmer haben zu garantiren, dafs der jährliche Mindestconsum 2 Jahrenach Eröffnung der Brücke 12 000 cbm Gas und 12 000 cbm Wasser betragen wird.
6. Mit dem Aufhören der Gaslieferung seitens der Stadt Düsseldorf kommt auch diestadtseitige Beleuchtung der Brücke in Wegfall.
Die unter II 11 vorgesehene Beschränkung der Concession für die KleinbahnstreckeRatingerthor-Haroldstrafse auf 30 Jahre hatte das Consortium schon vor der Beschlufs-fassung als unannehmbar bezeichnet, da eine Beschneidung der Einkünfte aus dem Klein-bahnbetriebe die Finanzirung des Unternehmens nach Ansicht aller Sachverständigen un-möglich machen würde. Das Consortium theilte infolgedessen am 5. März 1896 demOberbürgermeister Lindemann unter dem Ausdruck des Bedauerns über das Scheiterndes Projectes mit, dafs die Beschlüsse der Stadtverordneten-Versammlung nicht an-genommen würden. Um das so mühevoll erreichte Werk nicht in der letzten Stundezu Fall zu bringen, wurde nunmehr aus der Mitte der Stadtverordneten ein Abänderungs-vorschlag formulirt und nach Zustimmung seitens des Consortiums der städtischenVerwaltung behufs erneuter Vorlage an die Stadtverordneten-Versammlung unterbreitet.Hiernach sollte — von sonstigen geringen Aenderungen abgesehen — die Concessionfür die Kleinbahnstrecke Ratingerthor-Haroldstrafse auf die Dauer von 60 Jahren ertheiltwerden und zwar für die ersten 30 Jahre für die Strecke vom Ratingerthor bis zumKreuzungspunkte der Haroldstrafse und Friedrichstrafse, für die zweiten 30 Jahre füreine dann näher zu vereinbarende Linie zum Anschlufs an die städtische Strafsenbahn,mit der Mafsgabe, dafs diese letztere Linie nicht ungünstiger sein dürfe, als die Linievom Ratingerthor bis zur Bazarstrafse. Dieser Antrag wurde am 10. März 1896 seitensder Stadtverordneten-Versammlung mit 25 gegen 8 Stimmen angenommen. Eine derwichtigsten Grundlagen für den Abschlufs des Unternehmens war nunmehr gewonnen.Jetzt galt es noch, die Zustimmung der Stadt Krefeld zu erhalten. Nach mehrfachenVorverhandlungen mit dem Oberbürgermeister Küper und dem Vorsitzenden der Handels-kammer Commerzienrath SeyfTardt hatte das Consortium gegen Ende Februar 1896 seineAnträge der städtischen Verwaltung zu Krefeld überreicht. Diese enthielten die Bitte,dafs die Stadt Krefeld die Genehmigung zur Einführung der Kleinbahn über den Ost-wall bis zur Rheinstrafse aut die Dauer von 60 Jahren ertheilen, die Herstellung einesWeges vom Endpunkte der verlassenen Bahnstrecke Osterath-Krefeld bis zur Ritterstrafsebehufs Aufnahme der Geleise auf städtische Kosten veranlassen und ein Grundstück zurGröfse von etwa l 1 /^ Morgen behufs Anlage des Bahnhofes und des Güterschuppensüberweisen möge. Die Stadtverordneten -Versammlung wählte am 5. März eine Com-
16