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<2> (1922)
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2 A. Schulte, Adel und deutsche Kirche im Mittelalter.

linksrheinische Gebiet z. B. am Niederrhein, in Luxemburgzeigt nach ihm schon im 13. Jahrhundert durchweg die neueterritoriale Grundlage, den Besitz von Herrenrechten auf ge-nügend grossem Territorium, wie sie durch das Wesen derReichsmatrikeln begünstigt wurde. Diese Bewegung steheunter der Einwirkung westlicher Standesauffassungen. Dochwill ich bemerken, dass da noch lange nicht alle Familien dieserArt von freiherrlichen kirchlichen Anstalten als berechtigt an-erkannt wurden *). 2. Auf die österreichische Entwicklungdie nach Forst mit dem Anfang des 14. Jahrhunderts ein-setzt gehe ich nicht ein, weil sie für unsere Zwecke be-langlos ist. 3. Das dritte der von Forst konstruierten Gebieteist die Schweiz mit dem Ende des 14. Jahrhunderts, wo manzahlreiche Verschwägerungen mit dem niederen Adel finde,welche keine ständische Minderung der Nachkommen bewirkten.Nur entdecke ich keinerlei Einwirkung auf Einsiedeln, Zürich,St. Gallen, Reichenau oder Säckingen.Im ganzen übrigenDeutschland fährt Forst fort, im reindeutschen Kerndes Reiches, bleibt das strenge Ebenbürtigkeitsrecht in alterKraft. Die Ehen mit niederem Adel werden entweder saniertoder sie entfreien." Ich glaube, dass auch in allen dreiLandschaften die Daten einer Zermürbung des alten schroffenEbenbürtigkeitsprinzipes reichlich früh angesetzt sind, und fürdiese sozialen Unterschiede ist wohl der beste Barometer dieZusammensetzung freiherrlicher Konvente, und Forst-Battagliawertet ihn wohl zu gering.

') In dem Kölner Domkapitel erscheint von 13001450 aus diesemlinksrheinischen Gebiete niemand, ausser im 13. Jahrhundert, in derZeit, wo Ministerialen häufiger begegnen. Die rezipierten EmporkömmlingeSchenken von Erbach und Limpurg, Hammerstein und Reuss-Gera stammenvom rechten Rheinufer. Eher wären vielleicht in freiherrlichen Stifteneinzelne zu finden; doch in Essen begegnen nur die Stecke, deren einenZweig hält Porst bis über 1400 für edelfrei. Von den Emporkömm-lingen des linken Rheinufers sonst niemand. Vgl. auch Mitt. d. Inst,f. österr. Geschichtsf. 34, 51 f.