Druckschrift 
1 (1758)
Entstehung
Seite
192
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192Zehntes Stück.ben Vormundes Freyherrn von H. andereSeiten, wegen Theilung ꝺer vaͤtterlichund Oheims Erbschaft, wie auch wegenvon denen ersterer Ehetöchteren gefordertdenden mütterlichen Heyrathsgabe obwaltden Strittigkeiten wird durch die allerseitsbettenen, und erwehlten Schiedsrichternreifer Erwegung des von beeden Theilenschehenen Vor= und Anbringens gesprochenund für recht erkannt, daß die drey Ge-stern namentlich: verwittibte FreyfrauFreyherr von L. uxorio nomine,Charlotta von B. die vätterliche sowohl /auch des Herrn Oheims Hinterlassenschaftdrey gleiche Theile, jedoch salvo nobilicipuo, nec non praevia collatione deiempfangenen Heyrathspfenningen untertheilen, sodann gleichwie die zweyterertochter ihre mütterliche, also auch die erEhetöchter die von ihrer Mutter eingebragtund in sechs tausend Reichsthaler beste-Heyrathsgabe aus der gemeinschaftlichenschaft vorab zu nehmen, und von diesenmütterlichen Heyrathsgaben so wenigder von S. vier tausend Gulden Dotal-C.als auch etwa erweißlich seyn könnendenwendung in das vatterliche adeliche Be-das mindeste abzuziehen seye. Als siesprechen, und für recht erkennen. Urkundteigenhändiger Unterschriften, und beysdruckter angebohrnen Pett-schaften.Anl.