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1 (1758)
Entstehung
Seite
136
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136NeuntesLehrgeld nicht gegeben hätte, ich jedannogmeines wenigen Orts den Contract aus dieUrsache keines Betrugs beschuldigen möchte,Eodsondern vielmehr loben müßte, daß dietrahierenden, welchen was für ein UrthelMagistrat von dem Contract fällen werdezum voraus zu wissen ohnmöglich ist,wegen Abführung derer Armengelderhen könnenden Zwistigkeiten durch ihresicht vorgebogen hätten.Daß aber andern theils der MagistratContract vor einen Verkauf gehalten /dieserthalb die Armengelder eingehobenmag dem Appellatiri zu keinem Nachtheilereichen, immassen nicht nur der Magistratsolchen Fällen partibus non auditis, & abque causae cognitione urtheilet, sondernbey sich am Ende äusseren wird, daßin untergebener Sache gefällte Urtheil mitnen Rechten nicht übereinstimme.§. 12.Noch minder ist 4) daraus etwas betrüs-liches zu entnehmen, daß zufolge destracts dem Pfandnehmern die Verfügungnothwendigen, nützlichen, und ergötzlichmeliorationen erstattet, und bey der Wiede-löse dieselbe nach beygebrachter Designationwelcher vollständig zu glauben, sollen vergtet werden. Allermassen diese Clausul deneRechten nicht zuwider, sondern vielmehraus