Druckschrift 
1 (1758)
Entstehung
Seite
131
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Stück.131bewährte Rechtslehrere, und unter andern einvortreflicherLEYSER in medit. ad π. spec. 195. corr. 1.dafür haltet, quod etiam in pignorationeretractus obtineat, utpote cum oppignoratio sit alienatio; so ist jedannoch die gegen-seitige Meynung in hiesigen Landen, und Di-casteriis vollkommen pragmatisiret, also daßman demjenigen, so in diesem Stücke demLeysero beypflichten wolte, mit höchstem Fu-ge verrupfen könne: turpe esse causas orantijus, in quo versaretur, ignorare.§. 8.Ein solches wird auch von denen Appel-laris, quoad thesin nicht bestritten, sondernnur vorgeschützet, daß diese Regel quoad hy-potheſin darum nicht eintreffen könnte, weilender gethaitigte Contract nach denen Wortenzwar ein Pfandschaft, in der That hingegenein wahrer Erbkauf, und zu keinem andernEnde mit so vielen Clauselen angewürtzet, undbeschmincket wäre, als nur damit auf eine soglimpflich= als listige Art den negsten gesipptendas Vernäherungs=Recht möchte entzogenwerden.§. 9.Zu dessen Behauptung führen dieselben an,1) die Pfandgebere seit vielen Jahren herdas