Stück.79TEMMIVS de Exp. Lit. Cap. 7. N. 7.praecipue cum in Causa adeo gravi & ar-dua tam modicum expensarum discrimenfacere velle, demissum certo certius, atquehumile oleret.§. 17.Ea itaque meo minimo arbitrio ferendaeritSententia.Auf erstattete unterthänigste Relation inSachen Freyherrn von Z. und Freyherrnvon B. Klägeren eins, gegen und wider Freyherrn von H. beklagten andern Theils ist zuRecht erkännt, daß Beklagter als rechtmäs-siger Sohn zu seines Vatters Erbschaft zu-zulassen, und also von der wider ihn aner-hobenen Klage loszusprechen, die bis dahinaufgegangene Kösten gleichwohl gegeneinan-zu vergleichen und aufzuheben seyen. Alshiemit zu Recht erkannt, zugelassen, losge-sprochen, verglichen, und aufgehobenwerden.ลอึสIV.
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