Vorrede.und fölglich kein mehreres gethan, alswas zu allen Zeiten erlaubt gewesen.Omni Musarum licuit cultoribus aevoParcere personis, dicere de vitiis.Und andern theils ist nicht nur die Ahn-dung (wie die Pflichten eines Schrift-stellers sowohl, als eines Predigers er-forderen) ganz allgemein, und ohnbe-schränket, sondern es seynd auch allenthalben solche Umstände zugesetzet, ja ausanderen Büchern entlehnet, daß nie-mand sich derer zum Nachtheil anmaßsen, und einen oder anderen auf sichdeuten könne. Ueber diß hab ich keine soniederträchtige Absichten, daß ich jemandins besondern tadelen, und ihme seineFehler vorrücken solte. Nein mein ein-ziger Endzweck, den ich mir vorgesetzet,obgleich am wenigsten versprechen darf,ist die Besserung der allgemeinen Kla-gen, und es heißt bey mir: Admonerevolumus, non mordere, prodesse, nonlaedere, consulere moribus hominum,non officere. Ist auch gleich meineSchreibart zuweilen etwas bissig, undder Scherz allzu rührend; so kan diesesjedannoch als eine Uebertrettung nichtangesehen werden:
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