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Willigis von Mainz : ein Beitrag zur Geschichte des Deutschen Reichs und der deutschen Kirche in der sächsischen Kaiserzeit
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I 3.

1006 zu Pöhlde ohne Rücksicht auf dieselbe verfahren wäre.Man würde daraus dann ersehen, dafs, der deutsche König undseine Kirche, so wenig sie principiell das Einspruchsrecht desPapstes in Frage stellten, doch keineswegs geneigt waren, dessenAusübung thatsächlich unbeschränkt zuzulassen. Man hätte hiernach in Deutschland eine ganz ähnliche Stimmung gegenüberder Kurie zu konstatieren, wie in dem damaligen Frankreich:man läfst sich Bevormundung von ihrer Seite nur dann gefallen,wenn sie durch ihre moralische Autorität Zwecke, die man selberverfolgt, zu fördern vermag. Sobald sie aber ihre eignen Wegeeinschlägt, bedarf sie, um zum Ziele zu kommen, starker Bundes-genossen. Solche fand sie im Reimser Kirchenstreite in dendeutschen Bischöfen. So allein gelang es ihr, damals obzusiegen.In dem Gandersheimer Streite aber, wo sie schliefslich auf sichselbst angewiesen war, mufste sie eben darum, ohne dafs es je zuso scharfen principiellen Auseinandersetzungen gekommen wäre,wie auf der Synode von St. Bäle, völlig unterliegen.

Ihre Nichtberücksichtigung bei Beendigung des Streitsist um so merkwürdiger, als Heinrich damals eben mit PapstJohann XVIII. wegen der Errichtung des Bamberger Bistumssich ins Einvernehmen setzen mufste 1 . Auch in dieser Angelegen-heit stand ihm Willigis getreulich bei. Unter seinem Vorsitze fandam 25. Mai 1007 in Mainz eine Synode statt, der der Königseinen Tauschvertrag mit dem Bischof von Würzburg zur Begutachtung vorlegte. Die Tauschurkunde wurde von allen Bischöfenunterzeichnet und dann mit einem Begleitschreiben nach Romgesandt, um die Genehmigung des Papstes zu erlangen. Wahr-scheinlich erteilte dieser darauf dem Erzbischof den Auftrag alspäpstlicher Vikar eine Generalsynode der deutschen Kirche zu be-rufen. Am 1. November 1007 trat diese zu Frankfurt zu-sammen 8 . Es war vermutlich die stattlichste Kirchen Versammlung,der Willigis je präsidiert hat. Nicht nur sämtliche deutscheMetropoliten hatten sich eingefunden, auch aus dem Reiche, aufdas Heinrich eben ein Anrecht erworben hatte, aus Burgund, dieErzbischöfe von Lyon und Tarantaise, die Bischöfe von Basel,Genf und Lausanne, und aus Italien die Bischöfe von Triestund Como. Der König erreichte bekanntlich sein Vorhaben.Aber es ist sehr charakteristisch, auf welche Weise und durchwelche Mittel. Es zeigte sich deutlich, dafs, so frei er auch überdie Bischofs- und Abtsstühle verfügte, eine wirkliche Kirchen-regierung weder von ihm beansprucht, noch ihm zugestandenwurde. Er erschien auf der Synode nicht als Herr, sondern alsBittflehender: er verhandelte, er bat, er warf sich den Bischöfen,um ihnen die Ablehnung des Würzburger Einspruchs abzu-

1 Hirsch LI, S. 18 fT.

2 Notitia Synodi Francofurt, S. S. IV, 795 nr. 11.

3 Thiet. VI, 30—32 (23).