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Die im 2. Teile des Heftes abgedruckte Benutzungsordnungist an die Stelle der Bibliotheksordnung vom 31. März 1888getreten und in besonderem Abdruck erschienen; die übrigenBestimmungen dürften wenigstens für die Fachgenossen einigesInteresse haben.
Köln, am 3. Juli 1890.
Der StadtbibliothekarDr, Keysser.