ckeln / zum vngehorsam zubewegen / vnd den Fürsten zuzufallen vn beyzupflich-ten angereitzet / vnd allen möglichen fleiß angewendet / Sondern auch zuverhin-derung vnserer Kays. Commissarien vnd des Herolds / allerhand machintrenvnd zu werck richten helffen / wie auch viel Clevische Stätt zu handgelübtenmit allerhand einbildungen vnd bedrawungen austehender gefehrligkeit vndKriegsgefahr / auff den widrigen fall angeführt. Mehr hettest du Adolff Stein-gen der Rechten Doctor vnverantwortlicher vnd nicht bald erhörter weiß dichvnderstanden / vnsere zu Düsseldorff an Cantzley angeschlagene Kays. Manda-ta abzureissen / vnd in beysein Petri Ganß eines Notarij / der sich wider vnsgleichfals gebrauchen / die widerwertige beyder Fürsten vnd vns hochverschme-liche Edicta non citra crimen læsæ Maiestatis anschlagen lassen / Du Bertramvon Lützenrad aber hettest dich nicht allein Clevischen Raht von den Fürstenbestellen / sondern auch die Clevische Statt von der bewilligten Vnion abge-wendet / vnd zum beyfall der Fürsten beredet / Wie auch du Wilhelm Qualvon Zoppenbroich Amptman zu Ringelberg / dich nicht allein den Fürsten an-hängig gemacht / vnd zu handgelübt eingelassen / sondern darüber noch anderedarzu verleyten helffen. Schließlich hettest du N. Knipping zu Heyen / der Cle-vischen Ständ Soldaten in der Fürsten eyd gebracht / In massen alle jhr jetzterzehlte beyden Fürsten nicht allein obberürter massen vnd sonsten / beyfall / eydvnd pflicht gethan / sondern auch nach den auffgeschlagenen Kays. Mandatenvon tag zu tag mehr dagegen gehandlet / rahten / verrichten / zu werck stellen / vndje lenger je mehr die Fürsten in ihrem wider Rechtlichen vorsatz steiffen / stercken /vnd anhetzen / auch die Vnderthanen von vnserm gehorsam abführen / vnd denFürsten zuzufallen / verführen helffen / wie noch. Wann jhr dan sampt vnd son-ders durch solche vnd dergleichen mutwillige contraventiones, attentata, thaͤt.lichkeiten vnd bößlichem vngehorsam / auch Rebellion wider vns ipso facto indie straff vnserer Mandaten / vnd also in vnsere vnd des Reichs Acht vnd aberAcht / auch verlust aller ewere Haab / Güter / Lehen / Gnaden / Freyheiten vndandere straffen / ohne weittere erklärung gefallen / vnd soviel mehr / weil die factanit allein allen Rechten / Reichs Constitutionen v gemeinen friden zuwider /vnd zum offentlichen Auffruhr / zerrüttung vnd gemeiner empörung gerichtet /vnd also geschaffen / das mit keinem schein Rechtens dieselbe behaubt werdenmögen / sondern auch dermassen Landkündig vnd notori, das keines fernerenbeweiß vonnöten / bevorab / weil dieselbe facti permanentis sein / vnd biß auffdiese stund wehren / vnd vnabgeschafft bleiben / Derowegen wir dann gestrackszu der Execution zu procediren wol befugt. Gleichwol vnd damit ihr euch nichtzubeklagenM3
Druckschrift
Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
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