pflichten dich begeben / vnd die Possession des Schloß zu Cleve / in deroselbenoder ihrer Principalen Namen eingenommen / vnd mit Soldaten verwahretdergleichen du Adam Graffe zu Schwartzenberg / rc. Bernhart Quad zu Flammerßheim / Adolff Wilhelm von Hall zu Gleen v Dieſternich / Werner / Mar-silins vnd Otto von Palant zu Bredenbend gebrüder / rc. Wilhelm Quad zuBeeck / vnd Johan Mangelman zu Lürich / N. Hürt von Schonneg zu Rhan-sumb Gülichscher ErbMarschalck / den gemeinen Gülichschen Ständen ab-vnd beyden Fürsten zu gefallen / vnd hettet denselben / als ewern Herrn gelübtgethan / darauff euch von ihnen zu Commissarien des Fürstenthumbs Gülichals die auff dem Landtag anwesende andere Rähte / Ritter vnd Stände / vmbdes willen / das sie gegen vnsern befelch die abgeforderte vnzimbliche handgelübnicht thun wollen / wider alle gebür / vnd hergebrachte der Landen Freyheit ein-gesperret / vnd zu Düsseldorff wider ihren willen auffgehalten / vnd zu beyderFürsten gefallen / der Gülichschen Stände / in krafft ihrer auffgerichten Vnion /angenommene Soldaten / ohne gemeinen beschluß / befehl vnd wissen der Ständebemeltes Fürstenthumbs abgedanckt / vnd in der Fürsten eyd bestelt / zu ein-nahm der Schlösser vnd Stätte / Sintzig / Caster / Aldenhoven / vnd den allemögliche hülff geleistet / Deßgleiche hettest du N. von Ahr zu Pattern / neben an /dern Hauptleuten vn Soldaten / Schloß / Stätt / Brucke / durchabfall / in handen beyder Fürsten geliffert / vnd dich darauff zum Hauptman bestellen lassen /Du Wilhelm Drinborn zu Durweiß / N. Mülstroe zu Destorff / Franz Müllerneiser Burger zu Deuren hettet die Soldaten der Statt Bercheim am viertenAugusti nechsthin gleichmessig wegen der Stände ohne befelch abgedanckt.vnd den Fürsten sampt der Statt angewiesen. Du Marsilius von Paland aberden 18. Augusti die Vnderthanen des Ampts Geilenkirchen auff der Fürstenbefelch zusam̅en bescheiden / vnd in jhre eyd vnd pflichten sich zubegeben / beredetvnd verführt / Inmassen gleichfals du von Paland vnd andere Deputirte / mitzuthun der Bürger verhindert / das in der Statt Deuren die Kays. Mandatavnd Patenten nicht auffgeschlagen werden können / Nicht weniger von dirWilhelm Mockel gewesener Burgermeister zu Deuren / der du dich dan̄ gleichfals beyden Fürsten beygepflichtet / gesehen / vnd darüber vornemblich ander-gemeine Bürger denselben handgelübt zuleisten / gegen des Rahts vnd anderergehorsamen bewilligung inducirt vnd beweget / auch die Fürsten dahin beruffen vnd holen / ferner nach Eußkirchen / Münster Eiffel vnd Sintzig vergleitet /vnd daselbst die Burger zu gleicher handgelübt antreiben vnd verführen helf-fen / Du Wilhelm von Scheid genant Weschpfenning Amptman zur BurgGottfried
Druckschrift
Appellatio Prima. Appellation vnd Provocation beyder Vnierten gewaldtmächtigten Fürsten in den Gülichschen/ Clevischen/ vnd zugehörigen Landen : Wie dieselb von Ihren FF.GG. dem Herren Churfürsten von Meyntz vnd anderen zugeschickt worden ; Mit ihren Beylagen
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110
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