30wenn sie selbst noch so lasterhaft sind; platter-dings nichts zu schaffen habe, und sie selbst nichtbeurtheilen dürfe.Es ist aber eingeführt und ordnungsmäßig,daß in äusseren Gebräuchen die für die Gewissennicht kränkend seyn können, die auswärtigen ver-pflichtet sind, den Gebräuchen der im Landeherrschender Religion sich zu fügen. Aber es istaus dem vorigen klar, daß selbige von solcherNatur ſeyn müſſen daſt kein Gewiſſen wedervon der einer noch der anderen Seite gekränket,mithin ein gerechtes Aergerniß gegeben werdenkönne. Die Unterthanen sind daher verbunden,in kraft der Unterwürfigkeit, welche sie ihremLandesherren schuldig sind, sich nach den äusse-ren gottesdienstlichen Vorschriften, deren Aus-übung nicht gegen ihr Gewissen streitet zu rich-ten: Dahingegen ist es die größe Pflicht jederchristlichen Obrigkeit, nichts von ihren Untertha-nen zu sodern, welches gegen ihr Genossen strei-ten könnte. Schon Politick verbeut dieses, dannausser daß dergleichen Gebot über die Gewissenherrschen zu wollen nach dem Ausspruch des rö-nischen Kaisers Maximilian des 2ten, die grösteTirannei ist, so läuft der Landesherr Gefahr,durch gezwungene Ausführung dergleichen Gebotsden moralischen Karackter vieler Unterthanen zuverderben: werden sie nemlich dahin gebracht indemjenigen untreu zu werden, was sie Gotte schul-dig zu seyn glaubten, dann wird doch wol derLandesherr sich nichts besseres von ihnen ver-sprechen können.§. 9. Wenn
Druckschrift
Philosophische Betrachtungen eines Christen über Toleranz in Religion, zur Grundlage der Vereinigung sämmtlicher Religionen
Entstehung
Seite
80
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten