61ist aber folgende: In wie weit kan und mußnun eine von der Kirche zu gebende Vor-schrift in Betref des äußeren Gottesdienstes,ich meyne nemlich die sinnliche Darstellungder Religion, für die Bekenner dieser Kir-che, oder auch für Auswärtige bindend seyn?Die deutlichste Beantwortung dieser Frage undBestimmung derselben ist durchaus nothwendig,wenn nicht ein offenbahrer Wiederspruch zwischender von Christo und seinen Aposteln den Menschenüberlassener Freiheit (§. 3. 4. und 5.) und derNothwendigkeit einer solchen Vorschrift (§. 7) sichhervorthun sol. — Ein Gesetz, welches jedes Mit-glied einer fast unzehlbaren Geselschaft in allenbesondern Lagen und Vorfällen gleichmässig bindensol, muß in jeder Absicht volkommen, d. i. dembesten der ganzer Geselschaft so wol, als eines je-den Mitgliedes insbesonder in allen Umständen ganzangemessen seyn. Ein jeder siehet aber leicht ein,daß kein Mensch noch eine Versammlung von Men-schen im Stande sey ein Gesetz oder Vorschrift zugeben, die in keinen Fällen Ausnahme leiden solten. Nur allein die Grundgesetze der Religion,Liebe Gottes und des Nächsten können hiehingerechnet werden. Diese Grundwahrheiten mustennothwendig so beschaffen seyn, daß der Mensch inkeinem Fal und unter keinem Vorwand selbige sol-te abändern können noch dürfen. Da es nun Gottder menschlichen Natur am angemessensten fand,daß sie in Befolgung und Ausübung obiger Ge-setze am sichersten die höchste Stufe der Volkom-menheit welcher sie fähig ist erreichen würde, somuste der darüber zu gebende Unterricht und sinnlicheDarstellung der Gründen, wenn diese Gesetze alge-mein
Druckschrift
Philosophische Betrachtungen eines Christen über Toleranz in Religion, zur Grundlage der Vereinigung sämmtlicher Religionen
Entstehung
Seite
61
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten