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Philosophische Betrachtungen eines Christen über Toleranz in Religion, zur Grundlage der Vereinigung sämmtlicher Religionen
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55Hieraus erhellet also daß zwar die Gemei-ne Macht habe einen ihrer Gemeinschaft unwür-dig zu erklären und aus ihrer Mitte auszustossen,sobald Aufrechthaltung der Ordnung und überhauptVermeidung des Aergernißes solches erfodere, unddaher von dieser Seite die Kirchenzucht volkom-men rechtmäßig und gegründet seye. An der an-dern Seite wird aber auch hieraus ganz klar.A. Daß diese Kirchenzucht, niemalen als Stra-fe angesehen werden dürfe, sondern jederzeit nureine Warnung für den gesündigt habenden sowolals die andern Mitglieder abgeben solle.B. Daß diese Kirchenzucht niemalen anders Platzfinden könne, als wenn ein Bruder, ein nemli-cher Religionsverwandter, nach vorher gegange-ner mehrmaliger Erinnerung, dennoch von seinenöffentlichen Lastern und dadurch gegebenen Aer-gernißen nicht abstehen will, sondern stets damitfortfähret, ohnerachtet er sich noch immerhin zuder Gemeine öffentlich bekennet.C. Es komt also niemalen der Kirche, diesemgeistlichen Gericht zu, einen der außer der Kircheist zu richten, selbst nicht einmal wenn er laster-haft ist. Paulus befiehlt dieses noch anderswowenn er sagt (a) Wer bist du, daß du einenfremden Knecht richtest? nichts ist auch derOrdnung und dem Zusammenhang in dieser Weltgemäßer als dieses. Denn, die Gesetze und diemit*) Brief an die Römer 14 v. 4