XVI
Wirkungen des Einen auf den Andern; Fortdauer der Ein-wirkungen über das Leben hinaus; das Erbrecht in cultur-historischer Beziehung. — Das gesellschaftliche Leben alsCulturgesetz. — Begriff der Gesellschaft; Unterschied vomStaat. — Aufgabe der gesellschaftlichen Bewegung.
Kap. VII. Die sociale Mechanik oder die Hebel dersocialen Bewegung S. 100.
I. Die egoistischen — der Lohn.
Die sociale Mechanik. — Der Verkehr. — Die Unzuläng-lichkeit des Wohlwollens für den Verkehrszweck (Gefällig-keits- und Geschäftsverträge; römisches Verkehrssystem inälterer und neuerer Zeit). — Fundirung des gesammtenVerkehrs auf den Egoismus: der Grundsatz der Entgeltlich-keit.— Die zwei Grundformen des Verkehrs. — Die erste: derTausch (Verschiedenheit des beiderseitigen Zweckes); realeLeistung und Gegenleistung; Fortschritt von der realen Ge-genleistung zum Lohn; Erhebung des Lohnes zum Aequiva-lenl; die Organisation der Arbeit in Form des Erwerbs-zweiges. — Der Credit. — Der ideale Lohn und dieCombination desselben mit dem ökonomischen (Gehalt, Ho-norar; die Sustentation im Gegensatz zum Lohn). — Diezweite Grundform des Verkehrs: die Societät (Identität desbeiderseitigen Zweckes). — Die Schatten- und Lichtseitendes Verkehrs; ethische Bedeutung desselben.
Kap. VIII. Die sociale Mechanik oder die Hebel dersocialen Bewegung S. 238.
1. Die egoistischen — der Zwang.
Gestall des Zwanges beim Thier. — Der Mensch. — Hinzu-I ritt der Intelligenz zur Gewalt (Sklaverei, Friede. Recht). —Das Postulat der Gewalt bei den verschiedenen Zwecken desIndividuums (Person, Eigenthum, Familie, Vertrag; bin-dende Kraft der Verträge; Entwicklungsstufen des Vertra-ges im römischen Recht; die Schenkung). — Die socialeOrganisation der Gewalt. — Die Societät. — Der Verein.— Der Staat. — Die Staatsgewalt. — Erhebung der Gewaltzum Recht (Individualgebot, Norm, Gesetz). — Die Ge-rechtigkeit , die Garantien und die Glänzen des Rechts. —■Der Inhalt des Rechts; die Lebensbedingungen der Gesell-schaft. — Der Zweck. — Die Zwecksubjecte des Rechts(bei den Rechtsverhältnissen an Sachen — bei den Ver-pflichtungen — bei den Verbrechen). — Abrechnung des In-dividuums mit dem Recht (der Druck des Rechts, socialerCharakter der Rechte, Gränzen der Staatsgewalt). — Soli-darität der Interessen des Individuums und des Staats;Nothwendigkeit des Zwanges.