56 Beilagen.
Das alte Schloss nebst Gallerie-Gebäude würde einegrosse Erleichterung darbieten, wenn diese von SeinerMajestät dem Kaiser zu obigem Behuf der Stadt aller-gnädigst wollten zugewandt werden.
Bei Einrichtung des neuen Hafens wird es nunmehrunumgängliche Nothwendigkeit, dass das Werft oberhalbdes Schlosses bis zum Hafen verlängert werde.
Auch möchte die Erbauung eines neuen Schauspiel-hauses für die Hauptstadt des Grossherzogthums als noth-wendig erachtet werden, worzu vielleicht ein Theil desalten Schlosses das günstigste Locale darbieten würde.
Die zu diesen verschiedenen Einrichtungen und Bau-lichkeiten erforderliche Fonds könnten meines ohnmass-geblichen Ermessens nicht füglicher aufgebracht werden,als wenn der Stadt das Privilegium eine Klassen-Lotteriezu errichten, nach dem etwa von mir schon eingereichtenPlan allergnädigst bewilligt werden wollte, aus demdaraus jährlichs zu erwinnenden Betrag könnte etwa dieeine Hälfte zu Dotirung der Kranken-, Irren-, Waisen-anstalten verwendet und die andere Hälfte als Baufondbestimmt werden, woraus nach und nach die vorge-schlagene erforderliche Gebäude errichtet werdenkönnten.
Endlich wird mit den hiesigen Städtischen Mühlen,wenn der angenommene Verschöuerungs-Plan ausgeführtwerden soll, eine Abänderung vorgenommen werdenmüssen, wodurch ein oder andere wahrscheinlich weg-fallen dörfte. Durch dieses Opfer würde die Stadt bei-nahe die letzte ihrer Gefällen verlieren, es wäre daherzu wünschen, dass Seine Kaiserliche Majestät sich ent-schliessen möchten, die der Stadt ohnehin unumgänglichnötige auch würklich in Pacht übertragene Cammeral-Hof-mühle als Eigenthum allergnädigst zu übertragen.
Schliesslich möchte Seiner Kaiserlichen Majestätallerunterthänigst vorzutragen seyn, dass das Carmeli-tessen-Kloster als ein zu eiuem Waisenhause* günstigesLocale allergnädigst mögte zu diesem Behuf der Stadtübertragen werden.
Zusetzlich möge es mir erlaubt seyn, den Wunschzu äussern, dass das hiesige Zuchthaus, wozu das Localeäusserst unschicklich ist, und würklich durch das wahr-haft polizeiwidrige Zusammendringen der Verbrecherstäts epidemische Seuchen für die Bewohner der hiesigenStadt zu befürchten sind, auch selbst nicht einmal dieVerbrecher mit der erforderlichen Vorsichtigkeit auf-bewahrt werden können, an einen anderen Ort verlegtwerden möchte.