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ander, was er damit beabsichtigt habe. Er erwähntedabei, dass er Nesselrode für einen deutschen Adligenim guten Sinne des Wortes halte.
Das Gespräch lenkte sich auf Beugnots frühereThätigkeit und auf sein und Berthiers Alter. Der Kaisersprach im Anschluss daran von den Schwierigkeiten, diees koste, Beamte für eine neue Regierung zu wählenund schloss: „Ich habe das Glück derer gemacht, diemit mir an der Gründung des Reichs gearbeitet haben,ich werde auch das ihrer Kinder machen, das ist meinePflicht. Aber dann werde ich nur noch Leute anstellen,die 500000 Francs zu verzehren haben. Ich bin nichtreich genug, um alle Welt zu bezahlen, und denke,wem am meisten an der Erhaltung des Staats liegt, derkann ihm umsonst dienen. Wenn wir mit dem Kriegzu Ende sein werden — Gott wolle, dass es bald ge-schehe — müssen wir ans Werk gehen, denn wir habenbis jetzt nur Provisorisches geleistet. Aber Geduld!"
Die Kaiserin, die Herzogin von Montebello und derHerzog von Bassano traten nun in den Salon. Das Ge-spräch verlor den halb offiziellen Charakter, den es bisdahin gehabt hatte, und drehte sich um das Land undseine Schönheiten und dann um die Meinung der Kaiserinüber das Arrangement ihrer Wohnung. Alles das, sagteder Kaiser, ist sehr schlecht, und auf Graf Beugnot fälltdie Hauptschuld, da er wissen musste, dass ich gewohntbin, passende Wohnungen zu finden, da wo ich michaufhalte oder befehle! Ich stammelte einige schwache-Entschuldigungen. Dann ging es zum Diner; der Kaiserwar guter Laune und amüsirte die Gesellschaft ein wenigauf meine Kosten." . . .
Nach Tisch spielte Beugnot mit der Kaiserin, derHerzogin von Montebello und Berthier Whist. Der Kaiserrichtete von Zeit zu Zeit einige Liebenswürdigkeiten andie Kaiserin oder Scherze an die Herren. Beugnot be-merkte, dass die Kaiserin von der langen Reise ermüdetund gelangweilt schien. Nur einsilbig antwortete sie-dem Kaiser und durch monotone Gesten den anderen.Sie schien nach Beugnots Ueberzeugung ebenso wie alleanderen, die sich ihm nähern durften, den Kaiser zufürchten.
Nach dem Lever vom 4. November, bei welchemauch den drei Präfecten der Zutritt gestattet worden