Druckschrift 
Kloster und Gymnasium Antonianum der Franziskaner zu Geseke
Entstehung
Seite
112
Einzelbild herunterladen
 

112 GYMNASIUM

vom Jahre 1717 widmen den Theateraufführungen ihre be-sondere Aufmerksamkeit. Weil die Theaterstücke meistensvon den Professoren verfaßt wurden, war die Bestimmung ge-troffen, daß die Stücke mit Einschluß der Zwischenspiele vorder Aufführung zur Kritik eingeschickt werden sollten. EineTheateraufführung wurde für den Schulschluß bestimmt. Diese,wie auch die im Lauf des Jahres zu veranstaltenden Auf-führungen sollten nicht länger als sechs Stunden dauern ') Ob-schon in diesen letzgenannten Statuten die Bestimmung ge-troffen war, daß die Proben nur im Notfalle während derSchulstunden gehalten werden durften, scheint eine zu begei-sterte Theaterfreudigkeit des Lehrerkollegiums wie der Schülerden Studien nicht gerade förderlich gewesen zu sein, wenig-stens verbietet ein Kapitelsbeschluß vom Jahre 1733 2 )justiset variis ex causis" alle Theateraufführungen im Laufe desSchuljahres mit alleiniger Ausnahme der allgemeinen Auf-führungen am Schulschlusse. Die sogenannten Synopses, dienach Art unserer modernen Theaterprogramme eine in Lateinund Deutsch abgefaßte Inhaltsangabe des aufzuführenden Stückesenthielten, mußten vor dem Druck dem Pater Provinzial zurPrüfung durch tüchtige Latinisten und Germanisten eingeschicktwerden,ut ita Gymnasiorum nostrorum nitori consulatur etadversariorum cryses evitentur". Diese Bestimmung ist inGeseke nach Ausweis des Catalogus strenge beobachtet. Nurdreimal, im Schuljahr 1758/59, 1760/61 und 1768/64, verleitetedie Freude am Theaterspiel zu einer Ausnahme, aber sofortwurde im letzgenannten Jahre die Bestimmung von neuem ein-geschärft 3 ). Wenige Jahre später, nämlich 1770, fiel auch dieTheateraufführung am Schulschluß einer neuen Zeit zum Opfer,die mit einer gründlichen Schulreform auch in Geseke neuenGeist und neues Leben in den Schulbetrieb hineinbrachte.

Endlich gehörte zu den öffentlichen Akten, zu denen wiezu den Theateraufführungen selbst Frauen zugelassen wurden,die Prämienverteilung 4 ). Der Präfekt bestimmte in der ersten

') Regulae 1717 § VIII.

') Konventsarchiv Dorsten: Studienerlaß vom Jahre 1733 § 2 und 3.

') Lappe 34. 4 ) Regulae 1717 § IX; § X.