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Kloster und Gymnasium Antonianum der Franziskaner zu Geseke
Entstehung
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105
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GYMNASIUM 105

Jahre 1770 '), „wie die Lehrart in den fünf unteren Schulen derGymnasien des hiesigen Hochstiftes überhaupt eingerichtet wer-den soll" "-), ist zum Teil der praktische Niederschlag sechs-jähriger erprobter Versuche am münsterschen Gymnasium,dessen allmähliche, seit 1763 einsetzende Umgestaltung durchErweiterung des Lehrplanes mit Deutsch, Geschichte, Geogra-phie und Mathematik, wie Frey (4) an den Nomina praemiferorumet certantium nachgewiesen hat. Schon im Jahre 1768 war an diehöheren Lehranstalten des Hochstiftes, also auch an die vierim liochstit't befindlichen Franziskanergymnasien zu Rheine,Vechta, Vreden und Warendorf eine landesherrliche Verfügungergangen 3 ) mit dem Hinweis, „daß verschiedene nützliche Wis-senschaften, als wie gute Schreibart, eine deutliche und zier-liche Handschrift, die Rechenkunst und Geometrie, versäumt,hingegen auf andere weniger allgemein nützliche viel Zeit ver-wendet worden sei; ... es bedürfe deshalb die bisherige Lehr-art einer Veränderung, und die lange Zeit, welche die Studienwegzunehmen pflegten, könne durch eine verbesserte Lehrartfür die studierende Jugend viel nützlicher verwendet werden.Das Kollegium zu Münster habe hiermit einen rühmlichen An-fang gemacht" 4 ).

Zum Schulschluß dieses Jahres mußten die genanntenUnterrichtsanstalten einen Bericht einschicken, und Kahle ver-mutet wohl mit Recht, daß auf Grund eben dieser Rückäuße-rungen die im Jahre 1770 von Fürstenberg vorläufig veröffent-lichte, oben erwähnte Schulordnung verfaßt worden ist.

Als Zweck der Erziehung wird Ausbildung des Verstandesund Herzens angegeben; die Ausbildung des Herzens soll be-fördert werden durch Unterricht in Sittenlehre und Religion.Zur Ausbildung des Verstandes hält Für#tenberg zunächst dieMathematik als den bequemsten Weg, „der Jugend diese Fertig-keit im richtigen Denken beizubringen" 5 j. Es ist bezeichnend,daß Fürstenberg gerade den Unterricht in der Mathematik fürhöchst nötig hielt, „um von den untersten Klassen an die

') Kahle 75-104. '-) Ebd. 82.

') SAM Cab. Reg. P. XXIV A 2. Vgl. Kahle 76.

4 ) Ebd. 6 ) Ebd. 84.